Pferde- und Kleintierpraxis Wilhelmshof
Wilhelmshof 2/1, 74321 Bietigheim-Bissingen
Aktuell stehen für Bietigheim-Bissingen 3 Einträge zum Stichwort Tierärzte im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Impfung, Notfall, Kastration, Chip endet selten beim ersten Treffer. Für Bietigheim-Bissingen zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Mittelstädte wie Bietigheim-Bissingen liegen bei Tierärzte oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Bietigheim-Bissingen liegt im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 43.808 Einwohner und die Postleitzahl 74321. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Tierärzte in Bietigheim-Bissingen eher dünn besetzt: rund 0,7 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 398 Einträge für Bietigheim-Bissingen über alle Branchen hinweg. Ludwigsburg liegt etwa 7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Bietigheim-Bissingen.
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Für Hunde und Katzen spielen Dokumente eine große Rolle: Heimtierausweis, Mikrochipnummer und Impfnachweise werden bei Reisen, im Tierheim und bei der Aufnahme in Pensionen verlangt. Für Reisen in andere EU-Staaten sind Kennzeichnung und gültige Tollwutimpfung vorgeschrieben, nach einer Erstimpfung gilt eine Wartezeit. Amtliche Bescheinigungen laufen ebenfalls über die Praxis.
Tierärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte abgerechnet. Sie legt für jede Leistung einen einfachen Satz fest, den Praxen je nach Aufwand und Schwierigkeit erhöhen dürfen. Außerhalb der Sprechzeiten ist zusätzlich eine gesonderte Notdienstgebühr vorgesehen. Deshalb unterscheiden sich Rechnungen zwischen Praxen, ohne dass eine davon falsch abrechnet.
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
Bei Tierärzte lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Preise im Bereich Tierärzte lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Bietigheim-Bissingen liegt in Landkreis Ludwigsburg. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
Für Reisen innerhalb der EU sind Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und der EU-Heimtierausweis vorgeschrieben, nach einer Erstimpfung gilt eine Wartezeit bis zur Gültigkeit. Einzelne Länder verlangen zusätzliche Behandlungen oder Bescheinigungen. Klären Sie die Anforderungen des Ziellandes mehrere Wochen vor der Abreise mit der Praxis.
Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel gibt die Praxis meist direkt ab, das ist zulässig. Sie können auch ein Rezept verlangen und es in einer Apotheke einlösen, dann berechnet die Praxis eine Rezeptgebühr. Ob sich das rechnet, hängt von Präparat und Packungsgröße ab.
Das ist Landesrecht und unterscheidet sich deutlich. Einige Bundesländer schreiben Kennzeichnung per Mikrochip, Registrierung und eine Hundehaftpflichtversicherung vor, andere nur für bestimmte Rassen. Die Hundesteuer ist davon unabhängig und wird bei der Kommune angemeldet. Den Chip setzt und dokumentiert die Praxis.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.