Zoos, Tierparks und Wildgehege in Bissendorf
Zu Zoos, Tierparks und Wildgehege liegt für Bissendorf bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.
- 0Einträge
- 15.028Einwohner
- NiedersachsenBundesland
- 49143Postleitzahl
Wer Ausflug, Eintritt, Fütterung, Jahreskarte in Bissendorf beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Bissendorf ist eine Kleinstadt mit etwa 15.028 Einwohnern. Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Verwaltungstechnisch gehört Bissendorf zum Landkreis Osnabrück (Niedersachsen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 15.028 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 49143. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 81 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Osnabrück, rund 10 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Bissendorf in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Bissendorf ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Zoo Osnabrück Osnabrück, rund 6.9 km
- Aquarienschau im Biologiezentrum Bustedt Hiddenhausen, rund 31.5 km
- Heimat-Tierpark Olderdissen Bielefeld, rund 33.4 km
- Tierpark Herford Herford, rund 41 km
- Erlebnisfarm Oelde, rund 46.6 km
- Wildpark Dinklage Dinklage, rund 47.1 km
- Streichelwiese Dinklage, rund 47.1 km
- Allwetterzoo Münster Münster, rund 51.4 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Beim Eintritt lohnt der Blick auf Familien- und Jahreskarten. In vielen Häusern ist die Jahreskarte schon ab dem zweiten oder dritten Besuch günstiger, manche gelten zusätzlich in Partnerzoos. Kinder unter einem bestimmten Alter kommen kostenlos hinein, die Grenze liegt je nach Haus zwischen drei und sechs Jahren. Hunde dürfen in manche Tierparks mit, in Zoos meist nicht.
Zoos finanzieren sich über Eintritt, Zuschüsse und Förderer. Fördervereine, Patenschaften für einzelne Tiere und Spenden sind deshalb ein fester Teil des Betriebs und oft steuerlich absetzbar, wenn der Träger gemeinnützig ist. Wer regelmäßig kommt, unterstützt mit einer Jahreskarte zugleich Haltung und Zuchtprogramme.
Das gehört zum Leistungsbild
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Rundgang durch die Tieranlagen
- Streichelgehege für kleine Kinder
- Führungen und Zooschule
- Fütterungen und Schaufütterungen
Woran Sie Angebote messen
Achten Sie bei Zoos, Tierparks und Wildgehege darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Kosten und Angebote
Was Zoos, Tierparks und Wildgehege kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
Auch im Umland
In Niedersachsen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Bissendorf ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Was oft gefragt wird
Darf ich die Tiere füttern?
Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.
Ist der Rundweg für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet?
In neueren Anlagen meist ja, in gewachsenen Parks mit Hanglage nur teilweise. Viele Häuser verleihen Bollerwagen und haben einen barrierefreien Rundweg ausgeschildert. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.
Wann sind die Tiere am aktivsten?
Zu den Fütterungszeiten, die im Tagesplan stehen, und am frühen Vormittag. In der Mittagshitze ziehen sich viele Tiere zurück. Planen Sie den Besuch um die Fütterungen herum, dann sehen Sie deutlich mehr.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss ich bei den Arbeiten anwesend sein?
Nicht durchgehend, aber am Anfang und bei der Abnahme ist es sinnvoll. Wer nie da ist, erfährt von Abweichungen erst, wenn sie nicht mehr ohne Aufwand zu ändern sind.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Begriffe dazu
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
