Museen in Bobenheim-Roxheim
1 Einträge zu Museen sind für Bobenheim-Roxheim hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 1Eintrag
- 10.157Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 67240Postleitzahl
Ob es um Ausstellung, Eintritt, Öffnungszeiten, Ausflug mit Kindern geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Bobenheim-Roxheim zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Bei Museen zählt in Bobenheim-Roxheim die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.
Bobenheim-Roxheim liegt im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 67240 kommen 10.157 Einwohner. Das ergibt etwa 1,0 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Museen ist das im üblichen Rahmen. Über alle Branchen zusammen sind für Bobenheim-Roxheim 126 Einträge erfasst. Mannheim liegt etwa 13 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Bobenheim-Roxheim.
Die Einträge im Überblick
Wer in Bobenheim-Roxheim im Bereich Museen arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Der klassische Ruhetag ist der Montag. Viele Häuser schließen an diesem Tag, während sie am Wochenende und an Feiertagen geöffnet haben. Umgekehrt haben einzelne Museen einen langen Abend in der Woche, an dem sie bis in den Abend öffnen und teils ermäßigten oder freien Eintritt anbieten. Ein Blick auf die Website vor der Fahrt spart den vergeblichen Weg, gerade bei kleinen Häusern.
Fotografieren ist eine Frage des Hausrechts und des Urheberrechts. Für private Aufnahmen ohne Blitz und Stativ sind die meisten Häuser offen, bei Leihgaben und bei Werken jüngerer Künstler gilt oft ein Verbot, weil die Rechte beim Künstler oder beim Leihgeber liegen. Verlassen Sie sich nicht auf die Regel des letzten Besuchs, sondern auf die Schilder am Eingang und in den Räumen der Sonderausstellung.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Wechselnde Sonderausstellungen
- Museumspädagogik für Schulklassen
- Führungen für Gruppen und Einzelbesucher
- Museumsshop und oft ein Café
Vor der Beauftragung klären
Achten Sie bei Museen darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Was das kostet
Wer bei Museen nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Auch im Umland
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Rheinland-Pfalz teils von Nachbarbundesländern. Für Bobenheim-Roxheim gilt das Landesrecht von Rheinland-Pfalz.
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Häufige Fragen
Kann ich eine Führung buchen?
Ja, fast alle Museen bieten Führungen für Gruppen an, viele auch offene Führungen zu festen Terminen. Gruppenführungen müssen angemeldet werden, oft mit einigen Wochen Vorlauf. Für Schulklassen gibt es eigene Programme und Preise.
An welchem Tag haben Museen geschlossen?
Häufig montags. Kleine Häuser öffnen manchmal nur am Wochenende oder im Sommerhalbjahr, manche nur nach Vereinbarung. Prüfen Sie die Öffnungszeiten vor der Fahrt, besonders an Feiertagen und zwischen den Jahren.
Darf ich im Museum fotografieren?
Für private Aufnahmen ohne Blitz und Stativ meist ja, in Sonderausstellungen und bei Leihgaben oft nicht. Entscheidend sind Hausrecht und Urheberrecht. Achten Sie auf die Hinweise am Eingang und in den einzelnen Räumen.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
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Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
