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Kinos in Böhl-Iggelheim

Kurz gesagt

Noch kein Kino für Böhl-Iggelheim im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.

Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Kinos in Böhl-Iggelheim. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.

Böhl-Iggelheim versorgt sich bei Kinos typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.

Böhl-Iggelheim ist Teil des Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 10.586 Einwohner und die Postleitzahl 67459. Über alle Branchen zusammen sind für Böhl-Iggelheim 88 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Mannheim, rund 17 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Böhl-Iggelheim in der Regel mit an.

Die Einträge im Überblick

In Böhl-Iggelheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Der Eintritt hängt von Saal, Wochentag und Format ab. Überlänge, 3D und besondere Säle kosten Aufschlag, die Leihgebühr für die 3D-Brille kommt dazu. Viele Häuser haben einen günstigen Kinotag unter der Woche, Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Wer öfter geht, fährt mit Treuekarten oder Gutscheinheften günstiger.

Auch die Uhrzeit spielt eine Rolle. Kinder unter sechs Jahren dürfen nur in Begleitung ins Kino, Kinder ab sechs nur dann allein, wenn die Vorstellung bis 20 Uhr beendet ist. Bei Jugendlichen unter sechzehn ist die Grenze 22 Uhr, bei Jugendlichen ab sechzehn 24 Uhr. Danach ist die Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person nötig.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Originalfassungen und Filmkunst
  • Vorpremieren und Filmreihen
  • Kinogutscheine und Treuekarten
  • Aktuelles Kinoprogramm

Angebote richtig vergleichen

Ein Betrieb, der bei Kinos von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
EntsorgungAbtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus

Zur Preisfrage

Bei Kinos entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.

Nachbarorte

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Rheinland-Pfalz teils von Nachbarbundesländern. Für Böhl-Iggelheim gilt das Landesrecht von Rheinland-Pfalz.

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Fragen und Antworten

Ab welchem Alter darf mein Kind mit ins Kino?

Maßgeblich ist die Altersfreigabe des Films. Bei Filmen ab zwölf Jahren dürfen Kinder ab sechs mit, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet. Kinder unter sechs Jahren dürfen nur in Begleitung ins Kino.

Was bedeutet OV, OmU und OmeU?

OV ist die Originalfassung ohne Untertitel, OmU die Originalfassung mit deutschen Untertiteln, OmeU die mit englischen. Programmkinos zeigen häufiger Originalfassungen als Multiplexe.

Kann ich Kinokarten zurückgeben?

In der Regel nicht. Bei Ausfall oder technischen Störungen bekommen Sie Ersatz oder Geld zurück. Ein Umtausch auf einen anderen Termin ist oft möglich, wenn Sie vorher anrufen.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Zum Nachschlagen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.