Zimmerer und Holzbau in Bornheim
Für Bornheim fehlt zu Zimmerer und Holzbau bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 49.074Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 53332Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Zimmerer und Holzbau meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Bornheim nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Zimmerer und Holzbau mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.
Bornheim ist Teil des Kreis Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 53332 kommen 49.074 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 299 Einträge für Bornheim über alle Branchen hinweg. Bonn liegt etwa 7.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Bornheim.
Wer ist gelistet?
In Bornheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Zimmerei Luppus Swisttal, rund 7.1 km
- Holzbau Kessel Euskirchen, rund 18.3 km
- Zimmerei Fleischmann Euskirchen, rund 19.2 km
- Zimmerei Rüdiger Cramer Euskirchen, rund 20.2 km
- Zimmerei HP Saam Euskirchen, rund 21.1 km
- Querholz Zimmerei Montes & Kluth GmbH Frechen, rund 23.9 km
- Holzbau Albrecht GmbH Köln, rund 25 km
- Zimmerei Holzwerk Köln, rund 25.5 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Vor dem ersten Schnitt steht das Aufmaß, und zwar vor Ort. Vorgefertigt wird heute in der Halle: Der Abbund läuft über eine Maschine, die Balken millimetergenau zuschneidet, verzapft und beschriftet. Das verkürzt die Zeit auf der Baustelle oft auf wenige Tage, verschiebt die Genauigkeit aber nach vorn. Ein zu grob genommenes Maß lässt sich nicht mehr korrigieren, wenn das Holz schon liegt. Seriöse Betriebe messen deshalb selbst nach und arbeiten nicht nach Plänen Dritter, ohne sie geprüft zu haben.
Zimmerer und Schreiner werden im Alltag oft verwechselt, sind aber zwei Handwerke: Der Zimmerer steht in Anlage A Nummer 3 der Handwerksordnung, der Tischler unter Nummer 27. Die Trennlinie ist die Statik. Alles, was tragend ist, gehört zum Zimmerer: Dachstuhl, Holzrahmenbau, Balkone, Carports, Aufstockungen. Alles, was im Haus eingebaut wird, ohne zu tragen, gehört zum Tischler oder Schreiner: Möbel, Türen, Einbauschränke. Viele Betriebe führen beides im Namen, weil sie mit beiden Gesellenbrüchen arbeiten. Für die Anfrage heißt das: Beschreiben Sie das Bauteil, nicht den Beruf.
Leistungen im Überblick
Was Betriebe im Bereich Zimmerer und Holzbau typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Gauben, Dachausbau und Aufstockung
- Carport, Terrassenüberdachung und Pergola
- Holzrahmenbau und Holzhaus
- Holzschutz und Austausch schadhafter Balken
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Achten Sie bei Zimmerer und Holzbau darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Was das kostet
Bei Zimmerer und Holzbau entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Im Umkreis
Wer in Bornheim vergleicht, sollte die Nachbarorte in Kreis Rhein-Sieg-Kreis einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
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Häufige Fragen
Ist chemischer Holzschutz immer notwendig?
Nein. Die DIN 68800 stellt den konstruktiven Holzschutz voran: trocken halten, hinterlüften, Anschlüsse dicht ausführen. Chemische Mittel kommen dort zum Einsatz, wo das baulich nicht erreichbar ist, oder bei nachgewiesenem Befall. Ein Fachbetrieb prüft zuerst die Ursache der Feuchtigkeit.
Wie lange gilt die Gewährleistung am Dachstuhl?
Fünf Jahre ab Abnahme, weil es eine Bauwerksleistung ist (§ 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB). Damit die Frist sauber beginnt, braucht es eine dokumentierte Abnahme mit Datum, festgehaltenen Restarbeiten und Fotos.
Was ist der Unterschied zwischen Zimmerer und Schreiner?
Der Zimmerer baut tragende Holzkonstruktionen: Dachstuhl, Holzrahmenbau, Balkone, Carports, Aufstockungen. Der Schreiner oder Tischler arbeitet im Innenausbau und baut Möbel, Türen und Einbauschränke. Es sind zwei eigene Handwerke nach Anlage A der Handwerksordnung, Nummer 3 und Nummer 27. Viele Betriebe decken beides ab.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Zum Weiterlesen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
