Praxis für Chiropraktik Mario Hermann
Göttiner Landstraße 167, 14776 Brandenburg an der Havel
2 Betriebe aus dem Bereich Heilpraktiker sind für Brandenburg an der Havel gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
Heilpraktiker ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Brandenburg an der Havel ein.
In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Heilpraktiker mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.
Brandenburg an der Havel ist eine kreisfreie Stadt in Brandenburg und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Auf die Postleitzahlen 14770, 14772, 14776 kommen 73.921 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Heilpraktiker in Brandenburg an der Havel eher dünn besetzt: rund 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 744 Einträge für Brandenburg an der Havel über alle Branchen hinweg. Potsdam liegt etwa 35.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Brandenburg an der Havel.
Göttiner Landstraße 167, 14776 Brandenburg an der Havel
Plauer Straße 2, 14770 Brandenburg an der Havel
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Rechnungen folgen meist einem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, das keine amtliche Gebührenordnung ist, sondern eine verbreitete Grundlage für die Abrechnung mit privaten Versicherern. Für die Werbung gilt das Heilmittelwerbegesetz, das Aussagen über Heilerfolge einschränkt. Lassen Sie sich die geplanten Positionen vor Behandlungsbeginn nennen, dann ist der Umfang kalkulierbar.
Abgerechnet wird privat. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt grundsätzlich nicht, einzelne Kassen erstatten Teile über Satzungsleistungen oder Bonusprogramme. Private Versicherungen und Zusatztarife richten sich nach dem vereinbarten Tarif, häufig mit Bezug auf ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Klären Sie die Erstattung vor der ersten Sitzung, sonst bleiben Sie auf der Rechnung sitzen.
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
Der Vergleich bei Heilpraktiker gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Bei Heilpraktiker trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Für Vorhaben in Brandenburg an der Havel ist die Verwaltung in Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
In der Regel nicht. Einzelne Kassen erstatten Teilbeträge über Satzungsleistungen oder Bonusprogramme, die Bedingungen unterscheiden sich stark. Fragen Sie vor der Behandlung schriftlich bei Ihrer Kasse nach und heben Sie die Antwort auf. Zusatzversicherungen richten sich nach dem gewählten Tarif und den dort genannten Verzeichnissen.
Die Erlaubnis erteilt das Gesundheitsamt, und die Praxis führt die Bezeichnung Heilpraktiker oder Heilpraktikerin. Sie können beim zuständigen Gesundheitsamt nachfragen, ob eine Erlaubnis besteht. Für eingeschränkte Erlaubnisse, etwa auf dem Gebiet der Psychotherapie, gilt ein eigener Zuschnitt, der nur die dort genannten Tätigkeiten abdeckt.
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.