Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Breisach am Rhein
Aktuell stehen für Breisach am Rhein 3 Einträge zum Stichwort Campingplätze und Wohnmobilstellplätze im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 3Einträge
- 16.007Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 79206Postleitzahl
Einen Campingplatz in Breisach am Rhein zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.
In Breisach am Rhein läuft bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.
Verwaltungstechnisch gehört Breisach am Rhein zum Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 16.007 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 79206. Das ergibt etwa 1,9 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Campingplätze und Wohnmobilstellplätze ist das im üblichen Rahmen. Insgesamt führt das Verzeichnis 113 Einträge für Breisach am Rhein über alle Branchen hinweg. Freiburg im Breisgau liegt etwa 19.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Breisach am Rhein.
Die Einträge im Überblick
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Das Besondere an dieser Branche
Der Preis setzt sich aus mehreren Positionen zusammen und nicht aus einem Nachtpreis: Standplatz, Erwachsene und Kinder je nach Alter, Fahrzeug, Hund und Strom werden getrennt berechnet, dazu kommt die Kurtaxe nach kommunaler Satzung. Strom läuft entweder über eine Tagespauschale oder über den Zähler an der Säule, abgerechnet wird dann bei der Abreise.
Auf dem Gelände gilt die Platzordnung, und sie ist konkreter als jede Hausordnung im Hotel: Mittags- und Nachtruhe, geschlossene Schranke mit Fahrverbot in bestimmten Stunden, Schrittgeschwindigkeit, Leinenpflicht und Regeln für offenes Feuer und Grill. Anreise und Abreise laufen in Zeitfenstern, weil die Parzelle erst geräumt und kontrolliert sein muss.
Das gehört zum Leistungsbild
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Ver- und Entsorgung für Wohnmobile
- Sanitärgebäude mit Duschen
- Mietunterkünfte wie Hütten oder Mobilheime
- Stellplätze für Zelt, Wohnwagen und Wohnmobil
Angebote richtig vergleichen
Achten Sie bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Zur Preisfrage
In Breisach am Rhein wie überall gilt bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Nachbarorte
Wer in Breisach am Rhein vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
Weitere Einträge am Ort
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen Saisonplatz von einer normalen Buchung?
Ein Saison- oder Dauerstellplatz wird für einen längeren Zeitraum fest gemietet, mit eigener Vereinbarung, Kündigungsfrist und einer Abrechnung der Nebenkosten für Strom und Wasser. Dafür bleibt der Wagen stehen. Geregelt ist außerdem, welche Aufbauten erlaubt sind und ob der Platz an Dritte überlassen werden darf.
Wo entsorge ich Chemietoilette und Abwasser?
An der Ver- und Entsorgungsstation des Platzes, für Kassette und Grauwasser gibt es getrennte Einläufe. Das Ablassen auf der Parzelle, im Gebüsch oder in einen Gully ist verboten und wird auf vielen Plätzen mit sofortigem Platzverweis geahndet. Fragen Sie an der Rezeption, wo die Station liegt.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Hintergrund und Begriffe
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.