Kinos in Burg
Aktuell stehen für Burg 1 Einträge zum Stichwort Kinos im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 1Eintrag
- 22.738Einwohner
- Sachsen-AnhaltBundesland
- 39288Postleitzahl
Wer Programm, Kinokarten, Originalfassung, Kindervorstellung in Burg beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Burg ist eine Mittelstadt mit rund 22.738 Einwohnern. Bei Kinos ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Burg liegt im Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 22.738 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 39288. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Kinos in Burg eher dünn besetzt: rund 0,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 284 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Magdeburg, rund 22.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Burg in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
Betriebe aus Burg können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Der Eintritt hängt von Saal, Wochentag und Format ab. Überlänge, 3D und besondere Säle kosten Aufschlag, die Leihgebühr für die 3D-Brille kommt dazu. Viele Häuser haben einen günstigen Kinotag unter der Woche, Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Wer öfter geht, fährt mit Treuekarten oder Gutscheinheften günstiger.
Die Angabe im Programm sagt Ihnen, in welcher Fassung gespielt wird. OV heißt Originalfassung ohne Untertitel, OmU Originalfassung mit deutschen Untertiteln, OmeU mit englischen. Wer mit Kindern geht, achtet zusätzlich darauf, ob die Vorstellung synchronisiert ist. Viele Häuser bieten außerdem einzelne Vorstellungen mit Untertiteln für Hörgeschädigte oder mit Audiodeskription an.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Aktuelles Kinoprogramm
- Kindervorstellungen am Wochenende
- Saalvermietung für Feiern und Firmen
- Vorpremieren und Filmreihen
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Wer bei Kinos ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Kosten und Angebote
Bei Kinos wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
In der Umgebung
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Burg reicht bis in Landkreis Jerichower Land hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
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Die wiederkehrenden Fragen
Kann ich Kinokarten zurückgeben?
In der Regel nicht. Bei Ausfall oder technischen Störungen bekommen Sie Ersatz oder Geld zurück. Ein Umtausch auf einen anderen Termin ist oft möglich, wenn Sie vorher anrufen.
Kann ich einen Kinosaal mieten?
Viele Kinos vermieten Säle für Geburtstage, Firmenveranstaltungen und Vereinsabende, teils mit eigenem Film, teils für Präsentationen. Fragen Sie nach Mindestpersonenzahl, Technik und ob eigene Inhalte gezeigt werden dürfen.
Bis wann dürfen Kinder und Jugendliche im Kino bleiben?
Kinder ab sechs Jahren ohne Begleitung nur, wenn die Vorstellung bis 20 Uhr endet, Jugendliche unter sechzehn bis 22 Uhr, Jugendliche ab sechzehn bis 24 Uhr. Später ist Begleitung nötig.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Hintergrund und Begriffe
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
