Sittig GmbH - Natursteinwerk und Steinmetzbetrieb
Breiter Anger 16, 37115 Duderstadt
Aktuell stehen für Duderstadt 2 Einträge zum Stichwort Steinmetze und Grabmale im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
In Duderstadt gehört Steinmetze und Grabmale zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
In Duderstadt kennen sich die Betriebe im Bereich Steinmetze und Grabmale untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Verwaltungstechnisch gehört Duderstadt zum Landkreis Göttingen (Niedersachsen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 20.320 Einwohner und die Postleitzahl 37115. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Steinmetze und Grabmale in Duderstadt im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,0 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Duderstadt 422 Einträge erfasst. Göttingen liegt etwa 22.8 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Duderstadt.
Breiter Anger 16, 37115 Duderstadt
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Beim Preis entscheiden Material, Bearbeitung und Schrift, nicht die Größe allein. Granit ist hart, witterungsfest und pflegeleicht, Kalk- und Sandstein wirken weicher, nehmen aber Feuchtigkeit auf und reagieren empfindlich auf Säure, Marmor vergilbt im Freien. Dazu kommen Fundament, Transport, Versetzen und die Schrift, die von Hand gehauen, gestrahlt oder als Bronzebuchstabe aufgesetzt wird. Nachschriften bei einer Zweitbestattung sind ein eigener Posten, der sich beim Erstauftrag mit kalkulieren lässt.
Steinmetzbetriebe arbeiten in zwei Welten, die wenig miteinander zu tun haben. Die eine ist der Friedhof: Grabmale entwerfen, anfertigen, setzen, Schriften nachtragen, Anlagen versetzen. Die andere ist der Bau: Arbeitsplatten, Fensterbänke, Treppen, Böden, Fassadenteile und die Restaurierung alter Bauteile. Steinmetzen und Steinbildhauer stehen in Anlage A Nummer 8 der Handwerksordnung, es ist also ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Viele Betriebe haben einen Schwerpunkt, können aber beides, und die Preise unterscheiden sich stark zwischen Serienware und eigener Gestaltung.
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
Vergleichen Sie bei Steinmetze und Grabmale nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Bei Steinmetze und Grabmale wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Wer in Duderstadt vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Göttingen einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
Der Nutzungsberechtigte des Grabes. Die Friedhofsverwaltung prüft regelmäßig, meist jährlich, und fordert bei Mängeln zur Nachbesserung auf. Fachbetriebe setzen nach den Regeln der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen und bieten Prüfung und Nachrichten als Wartung an.
Erst wenn sich das Erdreich gesetzt hat, bei Erdbestattungen meist nach sechs bis zwölf Monaten. Bei Urnengräbern geht es schneller. Bis dahin genügen Holzkreuz oder Tafel. Den genauen Zeitpunkt nennt die Friedhofsverwaltung, der Steinmetz richtet sich danach.
Nur im Rahmen der Friedhofssatzung, und die verlangt in der Regel eine Genehmigung des Entwurfs sowie ein fachgerechtes Fundament mit Nachweis der Standsicherheit. Manche Satzungen schreiben die Ausführung durch einen Fachbetrieb vor. Fragen Sie vor dem Kauf bei der Friedhofsverwaltung nach.
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.