Steinmetze und Grabmale in Emmendingen
1 Einträge zu Steinmetze und Grabmale sind für Emmendingen hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 1Eintrag
- 29.035Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 79312Postleitzahl
Ob es um Grabmal, Naturstein, Arbeitsplatte, Restaurierung geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Emmendingen zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Der Auftragsbestand bei Steinmetze und Grabmale schwankt in Emmendingen stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Emmendingen ist Teil des Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 79312 kommen 29.035 Einwohner. Das ergibt etwa 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Steinmetze und Grabmale ist das eher dünn. Über alle Branchen zusammen sind für Emmendingen 368 Einträge erfasst. Mit 14 Kilometern Entfernung ist Freiburg im Breisgau der nächste größere Ort, was die Auswahl in Emmendingen praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
Wer in Emmendingen im Bereich Steinmetze und Grabmale arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Was auf einem Grab stehen darf, entscheidet nicht der Geschmack, sondern die Friedhofssatzung der Gemeinde oder der Kirchengemeinde. Sie regelt Höhe, Breite, Dicke, teils auch Material und Oberfläche, und bei manchen Feldern ist nur eine liegende Platte oder nur ein bestimmtes Format erlaubt. Der Entwurf wird der Friedhofsverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Ein Fachbetrieb kennt die örtliche Satzung und legt den Antrag selbst vor, was den Weg abkürzt und Nacharbeit vermeidet.
Steinmetzbetriebe arbeiten in zwei Welten, die wenig miteinander zu tun haben. Die eine ist der Friedhof: Grabmale entwerfen, anfertigen, setzen, Schriften nachtragen, Anlagen versetzen. Die andere ist der Bau: Arbeitsplatten, Fensterbänke, Treppen, Böden, Fassadenteile und die Restaurierung alter Bauteile. Steinmetzen und Steinbildhauer stehen in Anlage A Nummer 8 der Handwerksordnung, es ist also ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Viele Betriebe haben einen Schwerpunkt, können aber beides, und die Preise unterscheiden sich stark zwischen Serienware und eigener Gestaltung.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Grabmalpflege und Prüfung der Standsicherheit
- Arbeitsplatten und Fensterbänke aus Naturstein
- Treppen, Böden und Fassaden in Stein
- Restaurierung an Denkmal und Fassade
Angebote richtig vergleichen
Achten Sie bei Steinmetze und Grabmale darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Zur Preisfrage
Nachträge sind bei Steinmetze und Grabmale der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Auch im Umland
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Emmendingen gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.
- Steinmetzbetrieb Teningen
- Steinmetzbetrieb Denzlingen
- Steinmetzbetrieb Waldkirch
- Steinmetzbetrieb Gundelfingen
- Steinmetzbetrieb Kenzingen
- Steinmetzbetrieb Endingen am Kaiserstuhl
- Steinmetzbetrieb Forchheim (Landkreis Emmendingen)
- Steinmetzbetrieb Herbolzheim
- Steinmetzbetrieb Freiburg im Breisgau
- Steinmetzbetrieb Ettenheim
Andere Leistungen in dieser Stadt
Was oft gefragt wird
Was kostet ein Grabstein?
Die Spanne ist groß: Ein schlichtes Urnengrabmal aus Serienfertigung liegt deutlich unter einer gestalteten Anlage für ein Doppelgrab. Material, Bearbeitung, Schrift, Fundament und Versetzen werden getrennt kalkuliert. Lassen Sie sich ein Angebot mit allen Posten geben, inklusive Genehmigung und Fundament.
Welcher Stein ist pflegeleicht?
Granit und andere harte Gesteine sind witterungsfest und nehmen wenig Feuchtigkeit auf. Kalkstein, Sandstein und Marmor wirken weicher, reagieren aber auf Säure, Frost und Verschmutzung und brauchen mehr Pflege. Der Steinmetz ordnet das Material dem Standort zu: Schatten, Bäume und Spritzwasser machen einen Unterschied.
Wann darf ein Grabmal gesetzt werden?
Erst wenn sich das Erdreich gesetzt hat, bei Erdbestattungen meist nach sechs bis zwölf Monaten. Bei Urnengräbern geht es schneller. Bis dahin genügen Holzkreuz oder Tafel. Den genauen Zeitpunkt nennt die Friedhofsverwaltung, der Steinmetz richtet sich danach.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?
In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.
Passende Erklärungen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
