Zimmerer und Holzbau in Essen
Für Essen fehlt zu Zimmerer und Holzbau bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 586.608Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 45127 bis 45359Postleitzahlen
Ob es um Dachstuhl, Holzbau, Carport, Dachausbau geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Essen zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Essen zählt zu den größten Städten Deutschlands. Im Bereich Zimmerer und Holzbau bedeutet das eine hohe Anbieterdichte, aber auch längere Wartezeiten bei gefragten Betrieben.
Als kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen bündelt Essen Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Auf 32 Postleitzahlen von 45127 bis 45359 kommen 586.608 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Essen 3453 Einträge erfasst. Gelsenkirchen liegt etwa 8.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Essen.
Diese Betriebe sind erfasst
In Essen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Fachwerk-Zimmerei Lehmbau Hattingen, rund 13.3 km
- Zimmerei Zimmermann GmbH Hattingen, rund 14.1 km
- Holzbau Kausträter Tischlerei und Fensterbau Gelsenkirchen, rund 16.3 km
- Zimmerei Tüttemann Sprockhövel, rund 18.2 km
- Holzbau Kriegel Herne, rund 19.4 km
- Zimmerei Merten Gebrüder Merten GmbH Wuppertal, rund 22.7 km
- Zimmerei Matthias Göhl Wetter (Ruhr), rund 25 km
- Zimmerei Andreas Schnell Wetter (Ruhr), rund 27.2 km
Sie betreiben in Essen einen Betrieb im Bereich Zimmerer und Holzbau und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Zimmerer und Schreiner werden im Alltag oft verwechselt, sind aber zwei Handwerke: Der Zimmerer steht in Anlage A Nummer 3 der Handwerksordnung, der Tischler unter Nummer 27. Die Trennlinie ist die Statik. Alles, was tragend ist, gehört zum Zimmerer: Dachstuhl, Holzrahmenbau, Balkone, Carports, Aufstockungen. Alles, was im Haus eingebaut wird, ohne zu tragen, gehört zum Tischler oder Schreiner: Möbel, Türen, Einbauschränke. Viele Betriebe führen beides im Namen, weil sie mit beiden Gesellenbrüchen arbeiten. Für die Anfrage heißt das: Beschreiben Sie das Bauteil, nicht den Beruf.
Holzschutz heißt im Fachbetrieb zuerst Konstruktion, nicht Chemie. Die DIN 68800 stellt den konstruktiven Holzschutz voran: Holz trocken halten, hinterlüften, Spritzwasser und stehende Nässe vermeiden, Anschlüsse an Mauerwerk sauber ausführen. Chemischer Holzschutz kommt dort zum Einsatz, wo das nicht geht. Bei Befall durch Pilz oder Hausbock bleibt oft nur der Austausch der befallenen Partie, verbunden mit der Ursachensuche: Ein undichtes Dach, eine fehlende Dampfsperre oder eine zugeklebte Lüftungsebene sind häufiger der Grund als das Holz selbst.
Typische Leistungen
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Balkone, Vordächer und Holzfassaden
- Holzrahmenbau und Holzhaus
- Gauben, Dachausbau und Aufstockung
- Holzschutz und Austausch schadhafter Balken
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Prüfen Sie bei Zimmerer und Holzbau, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Zur Preisfrage
Wer bei Zimmerer und Holzbau nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
In der Umgebung
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Essen reicht bis in Kreisfreie Stadt Essen hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
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Nachgefragt
Wie lange dauert ein neuer Dachstuhl?
Der Abbund in der Halle und die Lieferzeit bestimmen den Vorlauf, meist einige Wochen. Das Aufrichten selbst geht bei einem Einfamilienhaus oft in zwei bis vier Tagen, danach folgt der Dachdecker. Entscheidend sind trockenes Wetter, ein stehendes Gerüst und ein Kran am Tag des Aufrichtens.
Was kostet eine Zimmererarbeit?
Pauschalen helfen hier wenig, weil Holzmenge, Zugänglichkeit, Dachform und Statik den Preis bestimmen. Verlässlich wird es erst nach Aufmaß vor Ort. Holen Sie zwei bis drei Angebote mit identischem Leistungsumfang ein und achten darauf, ob Gerüst, Entsorgung und Statiker enthalten sind.
Ist chemischer Holzschutz immer notwendig?
Nein. Die DIN 68800 stellt den konstruktiven Holzschutz voran: trocken halten, hinterlüften, Anschlüsse dicht ausführen. Chemische Mittel kommen dort zum Einsatz, wo das baulich nicht erreichbar ist, oder bei nachgewiesenem Befall. Ein Fachbetrieb prüft zuerst die Ursache der Feuchtigkeit.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Begriffe dazu
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
