Garten- und Landschaftsbau in Esslingen am Neckar
Noch kein Gartenbaubetrieb für Esslingen am Neckar im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.
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- 95.881Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 73728 bis 73734Postleitzahlen
Gartenpflege, Terrasse, Baumfällung, Zaun: Dafür braucht es in Esslingen am Neckar einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.
Esslingen am Neckar ist eine Mittelstadt mit rund 95.881 Einwohnern. Bei Garten- und Landschaftsbau ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Esslingen am Neckar liegt im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 95.881 Menschen leben hier, verteilt auf 5 Postleitzahlen von 73728 bis 73734. Über alle Branchen zusammen sind für Esslingen am Neckar 760 Einträge erfasst. Stuttgart liegt etwa 10 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Esslingen am Neckar.
Betriebe im Verzeichnis
In Esslingen am Neckar ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Baumschule Jung Ostfildern, rund 5 km
- Martin Epple Garten- und Landschaftsbau Ostfildern, rund 5 km
- Gjuraj Nuredin Garten- u. Landschaftsbau Ostfildern, rund 5.1 km
- Gärtnerei Mammele Kernen im Remstal, rund 6.1 km
- Bavarian Bionic Haus und Garten Ostfildern, rund 6.2 km
- Alwine und Karl-Heinz Haidle Gärtnerei Kernen im Remstal, rund 6.3 km
- M&S Garten- & Landschaftsbau Weinstadt, rund 6.9 km
- Ücker und Pfaff Stuttgart, rund 8.2 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Pflanz- und Schnittzeiten geben den Takt vor. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt zwischen dem ersten März und dem dreißigsten September ein Verbot für das Abschneiden auf den Stock und das Roden von Hecken und Gehölzen, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Deshalb bündeln Betriebe größere Schnittarbeiten im Winterhalbjahr, und dann sind Termine knapp.
Bei Neuanlagen ist die Entwässerung der kritische Punkt: Regenwasser darf nicht auf das Nachbargrundstück geleitet werden, und viele Kommunen verlangen die Versickerung auf dem eigenen Grundstück oder erheben eine getrennte Niederschlagswassergebühr. Für Pflanzungen an der Grenze regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder Mindestabstände, gestaffelt nach der Wuchshöhe.
Was üblicherweise angeboten wird
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Baumpflege und Fällungen
- Hecken- und Gehölzschnitt
- Zaunbau und Sichtschutz
- Terrassen, Wege und Pflasterarbeiten
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Vergleichen Sie bei Garten- und Landschaftsbau nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Wie abgerechnet wird
Für Garten- und Landschaftsbau in Esslingen am Neckar gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Esslingen am Neckar ist die Verwaltung in Landkreis Esslingen der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
- Gartenbaubetrieb Ostfildern
- Gartenbaubetrieb Denkendorf
- Gartenbaubetrieb Neuhausen auf den Fildern
- Gartenbaubetrieb Kernen im Remstal
- Gartenbaubetrieb Fellbach
- Gartenbaubetrieb Plochingen
- Gartenbaubetrieb Weinstadt
- Gartenbaubetrieb Wendlingen am Neckar
- Gartenbaubetrieb Wernau (Neckar)
- Gartenbaubetrieb Waiblingen
Weitere Branchen am Ort
Häufige Fragen
Wohin mit dem Regenwasser einer neuen Fläche?
Es muss auf dem eigenen Grundstück bleiben, das Ableiten auf Nachbargrundstücke ist unzulässig. Je nach Kommune wird die Versickerung über Mulden, Rigolen oder wasserdurchlässige Beläge verlangt, teils mit Wirkung auf die Niederschlagswassergebühr. Der Betrieb plant Gefälle und Ableitung, die Satzung gibt den Rahmen vor.
Darf ich einen Baum im eigenen Garten fällen?
Das hängt von der Baumschutzsatzung der Kommune ab, die häufig ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung verlangt und Ersatzpflanzungen vorschreibt. Zusätzlich gilt die Schonzeit des Bundesnaturschutzgesetzes vom ersten März bis zum dreißigsten September. Fragen Sie vor der Beauftragung beim Grünflächenamt nach.
Kann ich Gartenarbeiten steuerlich geltend machen?
Pflegearbeiten am selbst genutzten Grundstück zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, Neuanlagen zu den Handwerkerleistungen. Für Handwerkerleistungen gilt Paragraf 35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten und höchstens 1.200 Euro im Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen ein eigener, höherer Höchstbetrag. Begünstigt ist jeweils nur der Lohnanteil bei Überweisung.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Zum Nachschlagen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
