Praxis für Hypnosetherapie & Mentalcoaching Lukas Plath
Kochstraße 8, 14612 Falkensee
2 Einträge zu Heilpraktiker sind für Falkensee hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
In Falkensee gehört Heilpraktiker zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Falkensee hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Heilpraktiker lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Verwaltungstechnisch gehört Falkensee zum Landkreis Havelland (Brandenburg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 45.005 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 14612. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Heilpraktiker in Falkensee eher dünn besetzt: rund 0,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Falkensee 343 Einträge erfasst. Mit 17.6 Kilometern Entfernung ist Potsdam der nächste größere Ort, was die Auswahl in Falkensee praktisch erweitert.
Kochstraße 8, 14612 Falkensee
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Abgerechnet wird privat. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt grundsätzlich nicht, einzelne Kassen erstatten Teile über Satzungsleistungen oder Bonusprogramme. Private Versicherungen und Zusatztarife richten sich nach dem vereinbarten Tarif, häufig mit Bezug auf ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Klären Sie die Erstattung vor der ersten Sitzung, sonst bleiben Sie auf der Rechnung sitzen.
Für die Behandlung gilt das Patientenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Behandlungsvertrag, Aufklärung über Art und Umfang sowie die Dokumentation. Bei Selbstzahlerleistungen besteht zusätzlich die Pflicht, vor Beginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren, wenn eine Übernahme durch Dritte nicht gesichert ist. Das gilt unabhängig vom angewandten Verfahren.
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
Bei Heilpraktiker lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Was Heilpraktiker kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Falkensee reicht bis in Landkreis Havelland hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
In der Regel nicht. Einzelne Kassen erstatten Teilbeträge über Satzungsleistungen oder Bonusprogramme, die Bedingungen unterscheiden sich stark. Fragen Sie vor der Behandlung schriftlich bei Ihrer Kasse nach und heben Sie die Antwort auf. Zusatzversicherungen richten sich nach dem gewählten Tarif und den dort genannten Verzeichnissen.
Die Erlaubnis erteilt das Gesundheitsamt, und die Praxis führt die Bezeichnung Heilpraktiker oder Heilpraktikerin. Sie können beim zuständigen Gesundheitsamt nachfragen, ob eine Erlaubnis besteht. Für eingeschränkte Erlaubnisse, etwa auf dem Gebiet der Psychotherapie, gilt ein eigener Zuschnitt, der nur die dort genannten Tätigkeiten abdeckt.
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
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