Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Filderstadt
1 Betriebe aus dem Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sind für Filderstadt gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 1Eintrag
- 46.295Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 70794Postleitzahl
In Filderstadt gehört Campingplätze und Wohnmobilstellplätze zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
In Filderstadt kennen sich die Betriebe im Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Filderstadt liegt im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 70794 kommen 46.295 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Filderstadt eher dünn besetzt: rund 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Filderstadt 488 Einträge erfasst. Mit 12.6 Kilometern Entfernung ist Stuttgart der nächste größere Ort, was die Auswahl in Filderstadt praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Der Preis setzt sich aus mehreren Positionen zusammen und nicht aus einem Nachtpreis: Standplatz, Erwachsene und Kinder je nach Alter, Fahrzeug, Hund und Strom werden getrennt berechnet, dazu kommt die Kurtaxe nach kommunaler Satzung. Strom läuft entweder über eine Tagespauschale oder über den Zähler an der Säule, abgerechnet wird dann bei der Abreise.
Auf dem Gelände gilt die Platzordnung, und sie ist konkreter als jede Hausordnung im Hotel: Mittags- und Nachtruhe, geschlossene Schranke mit Fahrverbot in bestimmten Stunden, Schrittgeschwindigkeit, Leinenpflicht und Regeln für offenes Feuer und Grill. Anreise und Abreise laufen in Zeitfenstern, weil die Parzelle erst geräumt und kontrolliert sein muss.
Was üblicherweise angeboten wird
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Dauerstellplätze für die Saison
- Ver- und Entsorgung für Wohnmobile
- Stromanschluss und Wasser am Platz
- Sanitärgebäude mit Duschen
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Wie abgerechnet wird
Für Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Filderstadt gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Im Umkreis
Wer in Filderstadt vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Esslingen einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
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Häufige Fragen
Darf ich auf einem Wohnmobilstellplatz Tisch und Stühle aufstellen?
Oft nicht. Reine Stellplätze sind für das Abstellen des Fahrzeugs gedacht, nicht für campingtypisches Verhalten mit Vorzelt, Markise und Mobiliar. Was erlaubt ist, steht in der Benutzungsordnung am Automaten oder an der Einfahrt. Auf einem Campingplatz mit Parzelle gilt das Gegenteil, dort gehört der Aufbau dazu.
Kommt die Kurtaxe zum Stellplatzpreis dazu?
In Orten mit entsprechender Satzung ja, sie wird je Person und Übernachtung erhoben und vom Platz für die Gemeinde eingezogen. Höhe, Altersgrenzen und Befreiungen sind je Kommune unterschiedlich. Im Gegenzug gibt es meist eine Gästekarte mit örtlichen Vergünstigungen, die Sie an der Rezeption erhalten.
Wie wird der Strom abgerechnet?
Entweder über eine Tagespauschale oder über den Zähler an der Säule, dann wird der Verbrauch bei der Abreise abgelesen und berechnet. Notieren Sie den Zählerstand bei der Ankunft selbst. Achten Sie außerdem auf die Absicherung der Säule, Klimaanlage und Heizlüfter zusammen lösen dort regelmäßig den Automaten aus.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Begriffe dazu
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.