Zoos, Tierparks und Wildgehege in Frankenthal (Landkreis Bautzen)
Für Frankenthal (Landkreis Bautzen) ist im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 906Einwohner
- SachsenBundesland
- 01909Postleitzahl
Zoos, Tierparks und Wildgehege in Frankenthal (Landkreis Bautzen): Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Mit rund 906 Einwohnern hat Frankenthal (Landkreis Bautzen) bei Zoos, Tierparks und Wildgehege selten eigene Anbieter in größerer Zahl. Der Blick in die Umgebung gehört dazu.
Verwaltungstechnisch gehört Frankenthal (Landkreis Bautzen) zum Landkreis Bautzen (Sachsen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 906 Einwohner und die Postleitzahl 01909. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 3 Einträge. Mit 28.1 Kilometern Entfernung ist Dresden der nächste größere Ort, was die Auswahl in Frankenthal (Landkreis Bautzen) praktisch erweitert.
Wer ist gelistet?
In Frankenthal (Landkreis Bautzen) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tier-und Kulturpark Bischofswerda Bischofswerda, rund 4.2 km
- Ziegenpark Kamenz, rund 16 km
- Wildgehege Albertpark Dresden, rund 23.8 km
- Zoo Dresden Dresden, rund 27.5 km
- Zoo Hoyerswerda Hoyerswerda, rund 35.1 km
- Tierpark Senftenberg Senftenberg, rund 43.1 km
- Tierpark Weißwasser Weißwasser/O.L., rund 55.4 km
- Tierpark Zittau Zittau, rund 56.1 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Füttern ist fast überall geregelt. In Streichel- und Wildgehegen gibt es Futterautomaten mit passendem Futter, mitgebrachtes Brot ist dagegen in der Regel verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Arten ist das Füttern durch Besucher grundsätzlich untersagt. Halten Sie sich an die Schilder, auch wenn die Tiere noch so betteln.
Was üblicherweise angeboten wird
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Rundgang durch die Tieranlagen
- Führungen und Zooschule
- Jahreskarten und Patenschaften
- Streichelgehege für kleine Kinder
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Achten Sie bei Zoos, Tierparks und Wildgehege darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Was den Preis bestimmt
Für Zoos, Tierparks und Wildgehege in Frankenthal (Landkreis Bautzen) gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
In der Umgebung
Wer in Frankenthal (Landkreis Bautzen) vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Bautzen einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
Weitere Branchen am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Ist der Rundweg für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet?
In neueren Anlagen meist ja, in gewachsenen Parks mit Hanglage nur teilweise. Viele Häuser verleihen Bollerwagen und haben einen barrierefreien Rundweg ausgeschildert. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.
Darf mein Hund mit in den Zoo?
In viele Wild- und Tierparks ja, an der Leine und außerhalb bestimmter Bereiche. In Zoos mit exotischen Tieren meist nicht, weil die Tiere darauf reagieren. Prüfen Sie die Hausordnung vor der Fahrt.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Zum Weiterlesen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
