Zoos, Tierparks und Wildgehege in Friedland (Landkreis Oder-Spree)
In Friedland (Landkreis Oder-Spree) ist zu Zoos, Tierparks und Wildgehege noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.
- 0Einträge
- 2.985Einwohner
- BrandenburgBundesland
- 15848Postleitzahl
Wer Ausflug, Eintritt, Fütterung, Jahreskarte in Friedland (Landkreis Oder-Spree) beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
In Gemeinden dieser Größe sind Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege oft über Jahre mit denselben Kunden verbunden. Neue Aufträge laufen viel über Empfehlung.
Friedland (Landkreis Oder-Spree) liegt im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 2.985 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 15848. Über alle Branchen zusammen sind für Friedland (Landkreis Oder-Spree) 26 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Cottbus, rund 38.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Friedland (Landkreis Oder-Spree) in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Friedland (Landkreis Oder-Spree) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Heimattiergarten Fürstenwalde/Spree, rund 33 km
- Tierpark Cottbus Cottbus, rund 40.6 km
- Kinderbauernhof Mümmelmann Petershagen/Eggersdorf, rund 57.7 km
- Haus Natur und Umwelt Berlin, rund 64.2 km
- Tierhof „Mensch – Natur“ Berlin, rund 66.4 km
- Tierpark Finsterwalde Finsterwalde, rund 66.4 km
- Kleintierhof Wuhletal Berlin, rund 66.6 km
- Tierpark Berlin Berlin, rund 67.7 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Friedland (Landkreis Oder-Spree) im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Zoo, Tierpark, Wildpark und Wildgehege sind keine geschützten Begriffe, unterscheiden sich in der Praxis aber deutlich. Große Zoos halten Tiere aus aller Welt und betreiben Zuchtprogramme, Wildparks zeigen überwiegend heimische Arten in großen Gehegen, und Wildgehege am Ortsrand sind oft klein, kostenlos und von einem Verein betreut. Für den Ausflug heißt das: Dauer, Preis und Erlebnis liegen weit auseinander.
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Rundgang durch die Tieranlagen
- Spielplatz und Gastronomie
- Führungen und Zooschule
- Fütterungen und Schaufütterungen
Vor der Beauftragung klären
Wer bei Zoos, Tierparks und Wildgehege ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
Kosten und Angebote
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Betriebe in der Nähe
Für Vorhaben in Friedland (Landkreis Oder-Spree) ist die Verwaltung in Landkreis Oder-Spree der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
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Die wiederkehrenden Fragen
Darf ich die Tiere füttern?
Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.
Darf mein Hund mit in den Zoo?
In viele Wild- und Tierparks ja, an der Leine und außerhalb bestimmter Bereiche. In Zoos mit exotischen Tieren meist nicht, weil die Tiere darauf reagieren. Prüfen Sie die Hausordnung vor der Fahrt.
Lohnt sich eine Jahreskarte?
Meist ab dem zweiten oder dritten Besuch. Manche Jahreskarten gelten zusätzlich in Partnerzoos oder bringen Rabatte in Gastronomie und Shop. Wer in der Nähe wohnt und mit Kindern kommt, fährt damit fast immer günstiger.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Passende Erklärungen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
