Steinmetze und Grabmale in Geisenheim
Für Geisenheim fehlt zu Steinmetze und Grabmale bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 11.776Einwohner
- HessenBundesland
- 65366Postleitzahl
Einen Steinmetzbetrieb in Geisenheim zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.
Geisenheim ist eine Kleinstadt mit etwa 11.776 Einwohnern. Betriebe im Bereich Steinmetze und Grabmale arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Verwaltungstechnisch gehört Geisenheim zum Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 11.776 Einwohner und die Postleitzahl 65366. Insgesamt führt das Verzeichnis 168 Einträge für Geisenheim über alle Branchen hinweg. Wiesbaden liegt etwa 22.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Geisenheim.
Wer ist gelistet?
In Geisenheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Ulrich Groß Ingelheim am Rhein, rund 4.8 km
- Naturstein Schmidt Lorch, rund 12.6 km
- Bussmer & Orben Bad Kreuznach, rund 14.7 km
- Grabmale Norbert Kaszuba Bad Kreuznach, rund 17.4 km
- Weisenborn Nieder-Olm, rund 18.7 km
- Der Steinmetz Mainz, rund 19.1 km
- Naturstein Mainz, rund 19.1 km
- Rudolf Fuchs GmbH Mainz, rund 20.2 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Geisenheim im Bereich Steinmetze und Grabmale arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Steinmetzbetriebe arbeiten in zwei Welten, die wenig miteinander zu tun haben. Die eine ist der Friedhof: Grabmale entwerfen, anfertigen, setzen, Schriften nachtragen, Anlagen versetzen. Die andere ist der Bau: Arbeitsplatten, Fensterbänke, Treppen, Böden, Fassadenteile und die Restaurierung alter Bauteile. Steinmetzen und Steinbildhauer stehen in Anlage A Nummer 8 der Handwerksordnung, es ist also ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Viele Betriebe haben einen Schwerpunkt, können aber beides, und die Preise unterscheiden sich stark zwischen Serienware und eigener Gestaltung.
Nach einer Erdbestattung braucht das Grab Zeit, bis es ein Grabmal tragen kann: Das Erdreich senkt sich, üblich ist eine Wartezeit von etwa sechs bis zwölf Monaten, je nach Boden und Witterung. Bis dahin genügen ein Holzkreuz oder eine provisorische Tafel. Bei Urnengräbern ist die Wartezeit kürzer oder entfällt. Wer zu früh setzen lässt, riskiert, dass die Anlage schief steht und später auf eigene Kosten neu gerichtet werden muss.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Inschriften, Ornamente und Nachschriften
- Arbeitsplatten und Fensterbänke aus Naturstein
- Grabmalpflege und Prüfung der Standsicherheit
- Restaurierung an Denkmal und Fassade
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Prüfen Sie bei Steinmetze und Grabmale, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Wie abgerechnet wird
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Steinmetze und Grabmale. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Geisenheim einhalten kann.
Nachbarorte
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Geisenheim gilt das Landesrecht von Hessen.
- Steinmetzbetrieb Rüdesheim am Rhein
- Steinmetzbetrieb Oestrich-Winkel
- Steinmetzbetrieb Bingen am Rhein
- Steinmetzbetrieb Ingelheim am Rhein
- Steinmetzbetrieb Eltville am Rhein
- Steinmetzbetrieb Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis)
- Steinmetzbetrieb Bad Kreuznach
- Steinmetzbetrieb Nieder-Olm
- Steinmetzbetrieb Bad Schwalbach
- Steinmetzbetrieb Mainz
Andere Leistungen in dieser Stadt
Häufige Fragen
Wann darf ein Grabmal gesetzt werden?
Erst wenn sich das Erdreich gesetzt hat, bei Erdbestattungen meist nach sechs bis zwölf Monaten. Bei Urnengräbern geht es schneller. Bis dahin genügen Holzkreuz oder Tafel. Den genauen Zeitpunkt nennt die Friedhofsverwaltung, der Steinmetz richtet sich danach.
Wer haftet für die Standsicherheit des Grabmals?
Der Nutzungsberechtigte des Grabes. Die Friedhofsverwaltung prüft regelmäßig, meist jährlich, und fordert bei Mängeln zur Nachbesserung auf. Fachbetriebe setzen nach den Regeln der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen und bieten Prüfung und Nachrichten als Wartung an.
Was kostet ein Grabstein?
Die Spanne ist groß: Ein schlichtes Urnengrabmal aus Serienfertigung liegt deutlich unter einer gestalteten Anlage für ein Doppelgrab. Material, Bearbeitung, Schrift, Fundament und Versetzen werden getrennt kalkuliert. Lassen Sie sich ein Angebot mit allen Posten geben, inklusive Genehmigung und Fundament.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Hintergrund und Begriffe
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
