Steinmetze und Grabmale in Gemünden am Main
Dieses Verzeichnis hat für Gemünden am Main noch keinen Betrieb im Bereich Steinmetze und Grabmale erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
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- 10.012Einwohner
- BayernBundesland
- 97737Postleitzahl
Einen Steinmetzbetrieb in Gemünden am Main zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.
Bei Steinmetze und Grabmale zählt in Gemünden am Main die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.
Verwaltungstechnisch gehört Gemünden am Main zum Landkreis Main-Spessart (Bayern). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 10.012 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 97737. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 126 Einträge. Würzburg liegt etwa 32.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Gemünden am Main.
Diese Betriebe sind erfasst
In Gemünden am Main ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Stein+Form Werneck, rund 27.7 km
- Steinwelten Josef Hofmann Würzburg, rund 31.6 km
- Scheler Natursteine aus Meisterhand Bad Orb, rund 32.3 km
- Göbel Bad Kissingen, rund 32.9 km
- Bernhard Natursteinwerkstätte Würzburg, rund 33.7 km
- Fa. Walter Koch Nüdlingen, rund 34.3 km
- Karl Malter Schlüchtern, rund 36.1 km
- Klaus Zahn Steinmetz- und Steinbildhauermeister Gelnhausen, rund 36.8 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Die Standsicherheit ist der wichtigste und am wenigsten bekannte Punkt. Grabmale werden auf ein Fundament gesetzt und verdübelt; die Regeln dafür stehen in der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen, auf die sich Satzungen und Fachbetriebe beziehen. Friedhofsverwaltungen prüfen die Standsicherheit regelmäßig, meist einmal im Jahr. Verantwortlich bleibt der Nutzungsberechtigte des Grabes, nicht die Verwaltung. Ein Wartungsvertrag mit dem Steinmetz, der Prüfung und Nachrichten umfasst, ist deshalb mehr als eine Verkaufsidee.
Im Haus ist die Steinmetzarbeit vor allem Aufmaß und Fuge. Arbeitsplatten entstehen nach Schablone, mit Ausschnitten für Spüle, Kochfeld und Armatur, die vorher feststehen müssen. Naturstein wird imprägniert, um Öl- und Weinflecken zu bremsen, braucht aber je nach Gestein Nachpflege. Bei Fassaden, Treppen und Denkmälern kommt der Denkmalschutz hinzu: Austausch, Vierung oder Antragung werden mit der Behörde abgestimmt. Wer ein historisches Bauteil erhalten will, fragt nach Referenzen in der Restaurierung, nicht nach dem Quadratmeterpreis.
Leistungen im Überblick
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Inschriften, Ornamente und Nachschriften
- Treppen, Böden und Fassaden in Stein
- Restaurierung an Denkmal und Fassade
- Grabmale entwerfen, setzen und versetzen
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Achten Sie bei Steinmetze und Grabmale darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Was den Preis bestimmt
Preise im Bereich Steinmetze und Grabmale lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Nachbarorte
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für Gemünden am Main gilt das Landesrecht von Bayern.
- Steinmetzbetrieb Lohr am Main
- Steinmetzbetrieb Karlstadt am Main
- Steinmetzbetrieb Steinfeld (Landkreis Main-Spessart)
- Steinmetzbetrieb Hammelburg
- Steinmetzbetrieb Marktheidenfeld
- Steinmetzbetrieb Werneck
- Steinmetzbetrieb Bad Kissingen
- Steinmetzbetrieb Bad Orb
- Steinmetzbetrieb Würzburg
- Steinmetzbetrieb Steinau an der Straße
Weitere Branchen am Ort
Nachgefragt
Wann darf ein Grabmal gesetzt werden?
Erst wenn sich das Erdreich gesetzt hat, bei Erdbestattungen meist nach sechs bis zwölf Monaten. Bei Urnengräbern geht es schneller. Bis dahin genügen Holzkreuz oder Tafel. Den genauen Zeitpunkt nennt die Friedhofsverwaltung, der Steinmetz richtet sich danach.
Was kostet ein Grabstein?
Die Spanne ist groß: Ein schlichtes Urnengrabmal aus Serienfertigung liegt deutlich unter einer gestalteten Anlage für ein Doppelgrab. Material, Bearbeitung, Schrift, Fundament und Versetzen werden getrennt kalkuliert. Lassen Sie sich ein Angebot mit allen Posten geben, inklusive Genehmigung und Fundament.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Zum Nachschlagen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
