Zoos, Tierparks und Wildgehege in Greifswald
1 Einträge zu Zoos, Tierparks und Wildgehege sind für Greifswald hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 1Eintrag
- 60.071Einwohner
- Mecklenburg-VorpommernBundesland
- 17489 bis 17493Postleitzahlen
Einen Tierpark in Greifswald zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.
Der Auftragsbestand bei Zoos, Tierparks und Wildgehege schwankt in Greifswald stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Verwaltungstechnisch gehört Greifswald zum Landkreis Vorpommern-Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 60.071 Einwohner und die Postleitzahlen 17489, 17491, 17493. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege in Greifswald eher dünn besetzt: rund 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Greifswald 639 Einträge erfasst. Neubrandenburg liegt etwa 59.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Greifswald.
Betriebe im Verzeichnis
Sie betreiben in Greifswald einen Betrieb im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Füttern ist fast überall geregelt. In Streichel- und Wildgehegen gibt es Futterautomaten mit passendem Futter, mitgebrachtes Brot ist dagegen in der Regel verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Arten ist das Füttern durch Besucher grundsätzlich untersagt. Halten Sie sich an die Schilder, auch wenn die Tiere noch so betteln.
Leistungen im Überblick
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Spielplatz und Gastronomie
- Streichelgehege für kleine Kinder
- Fütterungen und Schaufütterungen
- Führungen und Zooschule
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Zur Preisfrage
Nachträge sind bei Zoos, Tierparks und Wildgehege der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Im Umkreis
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Mecklenburg-Vorpommern teils von Nachbarbundesländern. Für Greifswald gilt das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern.
Weitere Einträge am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Was kostet der Eintritt in einen Zoo?
Das reicht vom kostenlosen Wildgehege bis zum zweistelligen Betrag im großen Zoo. Familienkarten, Jahreskarten und Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Kleine Kinder kommen je nach Haus bis drei bis sechs Jahre kostenlos mit.
Ist der Rundweg für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet?
In neueren Anlagen meist ja, in gewachsenen Parks mit Hanglage nur teilweise. Viele Häuser verleihen Bollerwagen und haben einen barrierefreien Rundweg ausgeschildert. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.
Lohnt sich eine Jahreskarte?
Meist ab dem zweiten oder dritten Besuch. Manche Jahreskarten gelten zusätzlich in Partnerzoos oder bringen Rabatte in Gastronomie und Shop. Wer in der Nähe wohnt und mit Kindern kommt, fährt damit fast immer günstiger.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Muss ich bei den Arbeiten anwesend sein?
Nicht durchgehend, aber am Anfang und bei der Abnahme ist es sinnvoll. Wer nie da ist, erfährt von Abweichungen erst, wenn sie nicht mehr ohne Aufwand zu ändern sind.
Zum Weiterlesen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
