Zimmerer und Holzbau in Groß-Umstadt
Für Groß-Umstadt ist im Bereich Zimmerer und Holzbau noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 21.018Einwohner
- HessenBundesland
- 64823Postleitzahl
Diese Übersicht für Groß-Umstadt richtet sich an alle, die Dachstuhl, Holzbau, Carport, Dachausbau planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Groß-Umstadt hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Zimmerer und Holzbau lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Groß-Umstadt ist Teil des Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 21.018 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 64823. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 176 Einträge. Rodgau liegt etwa 17.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Groß-Umstadt.
Die Einträge im Überblick
In Groß-Umstadt ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- HS Holzbau Höchst im Odenwald, rund 9.1 km
- Zimmerei Boneberger Obernburg am Main, rund 14.6 km
- Dingeldein-Zimmerei GmbH Michelstadt, rund 21.8 km
- Holzbau Ries Weiterstadt, rund 24.3 km
- Eidmann Zimmerei u. Treppenbau Langen, rund 24.6 km
- Wilch Holzhaus GmbH Bensheim, rund 27.5 km
- Holzbau Vock GmbH Heppenheim, rund 32.4 km
- Stadler Holzbau GmbH Heppenheim, rund 32.6 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Zimmerer und Schreiner werden im Alltag oft verwechselt, sind aber zwei Handwerke: Der Zimmerer steht in Anlage A Nummer 3 der Handwerksordnung, der Tischler unter Nummer 27. Die Trennlinie ist die Statik. Alles, was tragend ist, gehört zum Zimmerer: Dachstuhl, Holzrahmenbau, Balkone, Carports, Aufstockungen. Alles, was im Haus eingebaut wird, ohne zu tragen, gehört zum Tischler oder Schreiner: Möbel, Türen, Einbauschränke. Viele Betriebe führen beides im Namen, weil sie mit beiden Gesellenbrüchen arbeiten. Für die Anfrage heißt das: Beschreiben Sie das Bauteil, nicht den Beruf.
Bei Eingriffen in das Dach oder in tragende Teile ist der Standsicherheitsnachweis die eigentliche Hürde, nicht die Zimmererarbeit. Eine Gaube, ein neues Dachflächenfenster in größerem Format, eine Aufstockung oder ein Dachausbau können nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtig sein, und die Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Für Carports und Terrassenüberdachungen gibt es in vielen Ländern Freigrenzen nach Fläche und Höhe, ebenfalls unterschiedlich. Klären Sie das vor der Beauftragung mit dem Betrieb und, wo nötig, mit dem Bauamt.
Was üblicherweise angeboten wird
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Holzrahmenbau und Holzhaus
- Dachstuhl neu bauen und instand setzen
- Gauben, Dachausbau und Aufstockung
- Balkone, Vordächer und Holzfassaden
Vor der Beauftragung klären
Bei Zimmerer und Holzbau ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Was das kostet
Nachträge sind bei Zimmerer und Holzbau der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
In der Umgebung
Groß-Umstadt liegt in Landkreis Darmstadt-Dieburg. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
Weitere Branchen am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Wie lange dauert ein neuer Dachstuhl?
Der Abbund in der Halle und die Lieferzeit bestimmen den Vorlauf, meist einige Wochen. Das Aufrichten selbst geht bei einem Einfamilienhaus oft in zwei bis vier Tagen, danach folgt der Dachdecker. Entscheidend sind trockenes Wetter, ein stehendes Gerüst und ein Kran am Tag des Aufrichtens.
Wie lange gilt die Gewährleistung am Dachstuhl?
Fünf Jahre ab Abnahme, weil es eine Bauwerksleistung ist (§ 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB). Damit die Frist sauber beginnt, braucht es eine dokumentierte Abnahme mit Datum, festgehaltenen Restarbeiten und Fotos.
Braucht ein Carport eine Baugenehmigung?
Das richtet sich nach der Landesbauordnung. Viele Länder stellen Carports bis zu einer bestimmten Fläche und Höhe verfahrensfrei, andere nicht, und Abstandsflächen zum Nachbargrundstück gelten trotzdem. Fragen Sie den Betrieb nach der Regel in Ihrem Bundesland und bei Unsicherheit beim Bauamt nach, bevor Sie beauftragen.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie aktuell sind die Angaben?
Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Zum Nachschlagen
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.
