Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Gundelfingen
In Gundelfingen sind derzeit 2 Betriebe im Bereich Ferienwohnungen und Ferienhäuser verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
- 2Einträge
- 12.052Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 79194, 79232Postleitzahl
Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Gundelfingen scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.
Gundelfingen ist eine Kleinstadt mit etwa 12.052 Einwohnern. Betriebe im Bereich Ferienwohnungen und Ferienhäuser arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Gundelfingen liegt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahlen 79194, 79232 kommen 12.052 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Gundelfingen im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,7 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Gundelfingen 329 Einträge erfasst. Freiburg im Breisgau liegt etwa 5.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Gundelfingen.
Verzeichnete Betriebe
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Worum es dabei geht
Der Nachtpreis ist bei Ferienwohnungen nur ein Teil der Rechnung. Dazu kommen in der Regel eine Endreinigungspauschale je Aufenthalt, Wäschepakete für Bett und Bad, teils verbrauchsabhängige Nebenkosten für Strom oder Heizung und die Kurtaxe je Person und Nacht. Weil die Endreinigung unabhängig von der Dauer anfällt, wird ein kurzer Aufenthalt pro Nacht spürbar teurer als ein langer.
Eine einzeln gebuchte Ferienwohnung ist keine Pauschalreise, deshalb greift die Insolvenzabsicherung des Pauschalreiserechts hier nicht. Maßgeblich sind die Stornobedingungen des Vermieters, die in der Bestätigung stehen und bei Direktbuchung von denen einer Buchungsplattform abweichen können. Sagen Sie immer schriftlich ab. Eine Reiserücktrittsversicherung ist der übliche Weg, das Risiko einer Anzahlung abzudecken.
Leistungen im Überblick
Was Betriebe im Bereich Ferienwohnungen und Ferienhäuser typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Wäsche- und Handtuchpaket
- Ferienhäuser für Gruppen und Familien
- Ferienwohnungen mit Küche und Bad
- Endreinigung nach Absprache
Woran Sie Angebote messen
Wer bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
Zur Preisfrage
Der günstigste Betrieb für Ferienwohnungen und Ferienhäuser ist nicht automatisch der teuerste Fehler, aber ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, verdient eine Rückfrage statt einer Unterschrift.
Auch im Umland
Die Grenze von Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Gundelfingen sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
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Häufige Fragen
Was muss ich vor der Abreise selbst erledigen, wenn ich die Endreinigung bezahle?
Die Pauschale deckt die Reinigung der Flächen ab, nicht das Aufräumen nach Ihnen. Üblich ist: Geschirr spülen und einräumen, Müll nach den örtlichen Tonnen trennen, Kühlschrank leeren und Bettwäsche abziehen, wenn die Hausordnung es verlangt. Bleibt das liegen, wird häufig eine Zusatzpauschale berechnet.
Bekomme ich die Kaution sicher zurück?
Wenn Sie die Wohnung im vereinbarten Zustand hinterlassen, ja. Strittig wird es bei Schäden, die schon vorher da waren. Fotografieren Sie deshalb bei der Übergabe Böden, Möbel und Geräte und melden Sie Auffälligkeiten sofort. Lassen Sie sich eine Barkaution quittieren und klären Sie vorab, bis wann zurückgezahlt wird.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Zum Weiterlesen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
