Zoos, Tierparks und Wildgehege in Hainburg
1 Einträge zu Zoos, Tierparks und Wildgehege sind für Hainburg hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 1Eintrag
- 14.444Einwohner
- HessenBundesland
- 63512Postleitzahl
Wer Ausflug, Eintritt, Fütterung, Jahreskarte in Hainburg beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Kleinere Städte haben bei Zoos, Tierparks und Wildgehege selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.
Hainburg ist Teil des Landkreis Offenbach in Hessen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 63512 kommen 14.444 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,7 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 184 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Hanau, rund 6.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Hainburg in der Regel mit an.
Wer ist gelistet?
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Hainburg im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Beim Eintritt lohnt der Blick auf Familien- und Jahreskarten. In vielen Häusern ist die Jahreskarte schon ab dem zweiten oder dritten Besuch günstiger, manche gelten zusätzlich in Partnerzoos. Kinder unter einem bestimmten Alter kommen kostenlos hinein, die Grenze liegt je nach Haus zwischen drei und sechs Jahren. Hunde dürfen in manche Tierparks mit, in Zoos meist nicht.
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Jahreskarten und Patenschaften
- Führungen und Zooschule
- Fütterungen und Schaufütterungen
- Spielplatz und Gastronomie
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Wie abgerechnet wird
Was Zoos, Tierparks und Wildgehege kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
Nachbarorte
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Hainburg reicht bis in Landkreis Offenbach hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
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Was oft gefragt wird
Ist der Rundweg für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet?
In neueren Anlagen meist ja, in gewachsenen Parks mit Hanglage nur teilweise. Viele Häuser verleihen Bollerwagen und haben einen barrierefreien Rundweg ausgeschildert. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.
Darf mein Hund mit in den Zoo?
In viele Wild- und Tierparks ja, an der Leine und außerhalb bestimmter Bereiche. In Zoos mit exotischen Tieren meist nicht, weil die Tiere darauf reagieren. Prüfen Sie die Hausordnung vor der Fahrt.
Was kostet der Eintritt in einen Zoo?
Das reicht vom kostenlosen Wildgehege bis zum zweistelligen Betrag im großen Zoo. Familienkarten, Jahreskarten und Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Kleine Kinder kommen je nach Haus bis drei bis sechs Jahre kostenlos mit.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Hintergrund und Begriffe
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.
