Gerhard Pieloth Gesundheits- und Massagepraxis
Pfännerhöhe 30, 06110 Halle (Saale)
Aktuell stehen für Halle (Saale) 13 Einträge zum Stichwort Heilpraktiker im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
In Halle (Saale) gehört Heilpraktiker zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Halle (Saale) ist eine Großstadt mit etwa 242.172 Einwohnern. Im Bereich Heilpraktiker gibt es in der Regel mehrere Betriebe zur Auswahl.
Halle (Saale) ist eine kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Der Ort hat 242.172 Einwohner. Das ergibt etwa 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Heilpraktiker ist das eher dünn. Insgesamt führt das Verzeichnis 2077 Einträge für Halle (Saale) über alle Branchen hinweg. Schkopau liegt etwa 11 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Halle (Saale).
Pfännerhöhe 30, 06110 Halle (Saale)
Geiststraße 22, 06108 Halle (Saale)
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Halle (Saale) im Bereich Heilpraktiker arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Es gibt eingeschränkte Erlaubnisse, etwa für den Bereich Psychotherapie, die nur die dort genannten Tätigkeiten abdecken. Unabhängig vom Umfang gelten Dokumentations- und Schweigepflicht, und Behandlungsunterlagen sind aufzubewahren. Sie haben Anspruch auf Einsicht in diese Unterlagen und auf Kopien gegen Erstattung der Kosten. Auch die Praxisräume unterliegen den Hygieneanforderungen der Länder und können vom Gesundheitsamt jederzeit überprüft werden.
Heilpraktiker brauchen eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, erteilt vom Gesundheitsamt nach einer Überprüfung der Kenntnisse. Es ist kein Ausbildungsberuf mit vorgeschriebenem Lehrplan, deshalb sagt die Erlaubnis nichts über einen fachlichen Schwerpunkt aus. Bestimmte Tätigkeiten sind ausgeschlossen, etwa Geburtshilfe, die Behandlung meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten und das Verschreiben verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
Für Heilpraktiker gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Für Heilpraktiker in Halle (Saale) gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Halle (Saale) reicht bis in Kreisfreie Stadt Halle (Saale) hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
In der Regel nicht. Einzelne Kassen erstatten Teilbeträge über Satzungsleistungen oder Bonusprogramme, die Bedingungen unterscheiden sich stark. Fragen Sie vor der Behandlung schriftlich bei Ihrer Kasse nach und heben Sie die Antwort auf. Zusatzversicherungen richten sich nach dem gewählten Tarif und den dort genannten Verzeichnissen.
Die Erlaubnis erteilt das Gesundheitsamt, und die Praxis führt die Bezeichnung Heilpraktiker oder Heilpraktikerin. Sie können beim zuständigen Gesundheitsamt nachfragen, ob eine Erlaubnis besteht. Für eingeschränkte Erlaubnisse, etwa auf dem Gebiet der Psychotherapie, gilt ein eigener Zuschnitt, der nur die dort genannten Tätigkeiten abdeckt.
Ausgeschlossen sind unter anderem Geburtshilfe, die Behandlung meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten, Zahnheilkunde ohne entsprechende Erlaubnis und das Verschreiben verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse kann nicht ausgestellt werden. Für diese Punkte bleibt der ärztliche Bereich zuständig.
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.