Steinmetze und Grabmale in Herborn
Für Herborn ist im Bereich Steinmetze und Grabmale noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 21.142Einwohner
- HessenBundesland
- 35745Postleitzahl
Wer in Herborn einen Betrieb aus dem Bereich Steinmetze und Grabmale sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Grabmal, Naturstein, Arbeitsplatte, Restaurierung. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
Herborn ist eine Mittelstadt mit rund 21.142 Einwohnern. Bei Steinmetze und Grabmale ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Herborn liegt im Landkreis Lahn-Dill-Kreis in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 21.142 Einwohner und die Postleitzahl 35745. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 333 Einträge. Wetzlar liegt etwa 18.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Herborn.
Wer ist gelistet?
In Herborn ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Naturstein Asslar Karl-Heinz Zimmermann Aßlar, rund 15.6 km
- Egbert Reitz Natursteintechnik Aßlar, rund 15.7 km
- Bück Natursteine Solms, rund 19.6 km
- Natursteinbetrieb Fichtner Wetzlar, rund 20.3 km
- Zimmermann Grabmale GmbH Gladenbach, rund 21.2 km
- Grabstein Backhaus GmbH Gladenbach, rund 22.2 km
- Kremna Antikmarmor Gießen, rund 25.6 km
- Grabdenkmäler L. Schmidt u. Sohn Gießen, rund 27.9 km
Wer in Herborn im Bereich Steinmetze und Grabmale arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Steinmetzbetriebe arbeiten in zwei Welten, die wenig miteinander zu tun haben. Die eine ist der Friedhof: Grabmale entwerfen, anfertigen, setzen, Schriften nachtragen, Anlagen versetzen. Die andere ist der Bau: Arbeitsplatten, Fensterbänke, Treppen, Böden, Fassadenteile und die Restaurierung alter Bauteile. Steinmetzen und Steinbildhauer stehen in Anlage A Nummer 8 der Handwerksordnung, es ist also ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Viele Betriebe haben einen Schwerpunkt, können aber beides, und die Preise unterscheiden sich stark zwischen Serienware und eigener Gestaltung.
Nach einer Erdbestattung braucht das Grab Zeit, bis es ein Grabmal tragen kann: Das Erdreich senkt sich, üblich ist eine Wartezeit von etwa sechs bis zwölf Monaten, je nach Boden und Witterung. Bis dahin genügen ein Holzkreuz oder eine provisorische Tafel. Bei Urnengräbern ist die Wartezeit kürzer oder entfällt. Wer zu früh setzen lässt, riskiert, dass die Anlage schief steht und später auf eigene Kosten neu gerichtet werden muss.
Was üblicherweise angeboten wird
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Treppen, Böden und Fassaden in Stein
- Grabmale entwerfen, setzen und versetzen
- Arbeitsplatten und Fensterbänke aus Naturstein
- Restaurierung an Denkmal und Fassade
Woran Sie Angebote messen
Prüfen Sie bei Steinmetze und Grabmale, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
Was das kostet
Bei Steinmetze und Grabmale entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Im Umkreis
In Hessen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Herborn ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
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Häufige Fragen
Wann darf ein Grabmal gesetzt werden?
Erst wenn sich das Erdreich gesetzt hat, bei Erdbestattungen meist nach sechs bis zwölf Monaten. Bei Urnengräbern geht es schneller. Bis dahin genügen Holzkreuz oder Tafel. Den genauen Zeitpunkt nennt die Friedhofsverwaltung, der Steinmetz richtet sich danach.
Was kostet ein Grabstein?
Die Spanne ist groß: Ein schlichtes Urnengrabmal aus Serienfertigung liegt deutlich unter einer gestalteten Anlage für ein Doppelgrab. Material, Bearbeitung, Schrift, Fundament und Versetzen werden getrennt kalkuliert. Lassen Sie sich ein Angebot mit allen Posten geben, inklusive Genehmigung und Fundament.
Darf ich das Grabmal selbst mitbringen?
Nur im Rahmen der Friedhofssatzung, und die verlangt in der Regel eine Genehmigung des Entwurfs sowie ein fachgerechtes Fundament mit Nachweis der Standsicherheit. Manche Satzungen schreiben die Ausführung durch einen Fachbetrieb vor. Fragen Sie vor dem Kauf bei der Friedhofsverwaltung nach.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Begriffe dazu
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
