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Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Hof

Kurz gesagt

3 Betriebe aus dem Bereich Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind für Hof gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.

Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Hof: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.

Mittelstädte wie Hof liegen bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.

Hof ist eine kreisfreie Stadt in Bayern und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Auf 4 Postleitzahlen von 95015 bis 95032 kommen 46.963 Einwohner. Das ergibt etwa 0,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser ist das eher dünn. Über alle Branchen zusammen sind für Hof 663 Einträge erfasst. Bayreuth liegt etwa 47.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Hof.

Diese Betriebe sind erfasst

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

In mehreren Großstädten bestehen Zweckentfremdungsverbote mit Registrierungspflicht für die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum. Die Regeln legt jedes Bundesland selbst fest, deshalb unterscheiden sich Grenzen und Verfahren von Ort zu Ort. Wo eine Registriernummer vorgeschrieben ist, gehört sie ins Inserat. Bei der Beherbergung gilt seit 2025 eine Meldepflicht nur noch für ausländische Gäste, für Inländer wurde der Meldeschein abgeschafft.

Selbstverpflegung heißt, dass die Küche der eigentliche Prüfstein ist: Backofen, Geschirrspüler, Kaffeemaschine und die Zahl der Gedecke entscheiden über den Alltag mehr als die Quadratmeterzahl. Die bezahlte Endreinigung deckt üblicherweise nicht ab, dass Geschirr ungespült stehen bleibt, Müll nicht getrennt entsorgt und der Kühlschrank nicht geleert wird. Was Sie selbst erledigen sollen, steht in der Hausordnung.

Das gehört zum Leistungsbild

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Stellplatz oder Garage
  • Ferienhäuser für Gruppen und Familien
  • Ferienwohnungen mit Küche und Bad
  • Langzeitvermietung außerhalb der Saison

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll

Was den Preis bestimmt

Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Betriebe in der Nähe

Die Grenze von Kreisfreie Stadt Hof ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Hof sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.

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Fragen und Antworten

Was muss ich vor der Abreise selbst erledigen, wenn ich die Endreinigung bezahle?

Die Pauschale deckt die Reinigung der Flächen ab, nicht das Aufräumen nach Ihnen. Üblich ist: Geschirr spülen und einräumen, Müll nach den örtlichen Tonnen trennen, Kühlschrank leeren und Bettwäsche abziehen, wenn die Hausordnung es verlangt. Bleibt das liegen, wird häufig eine Zusatzpauschale berechnet.

Wird die Kurtaxe zusätzlich berechnet?

In ausgewiesenen Kur- und Erholungsorten ja. Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe nach örtlicher Satzung und unterscheidet sich je Ort in Höhe, Altersgrenzen und Befreiungen. Der Vermieter zieht sie für die Gemeinde ein, meist pro Person und Nacht. Im angezeigten Nachtpreis ist sie in der Regel nicht enthalten.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

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