Kinos in Kerpen
In Kerpen sind derzeit 2 Betriebe im Bereich Kinos verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
- 2Einträge
- 67.627Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 50169 bis 50171Postleitzahlen
Wer Programm, Kinokarten, Originalfassung, Kindervorstellung in Kerpen beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
In Kerpen kennen sich die Betriebe im Bereich Kinos untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Kerpen ist Teil des Kreis Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 67.627 Einwohner und die Postleitzahlen 50169, 50170, 50171. Das ergibt etwa 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Kinos ist das eher dünn. Über alle Branchen zusammen sind für Kerpen 460 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Düren, rund 16.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Kerpen in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Der Eintritt hängt von Saal, Wochentag und Format ab. Überlänge, 3D und besondere Säle kosten Aufschlag, die Leihgebühr für die 3D-Brille kommt dazu. Viele Häuser haben einen günstigen Kinotag unter der Woche, Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Wer öfter geht, fährt mit Treuekarten oder Gutscheinheften günstiger.
Die Angabe im Programm sagt Ihnen, in welcher Fassung gespielt wird. OV heißt Originalfassung ohne Untertitel, OmU Originalfassung mit deutschen Untertiteln, OmeU mit englischen. Wer mit Kindern geht, achtet zusätzlich darauf, ob die Vorstellung synchronisiert ist. Viele Häuser bieten außerdem einzelne Vorstellungen mit Untertiteln für Hörgeschädigte oder mit Audiodeskription an.
Das gehört zum Leistungsbild
Was Betriebe im Bereich Kinos typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Kindervorstellungen am Wochenende
- Vorpremieren und Filmreihen
- Aktuelles Kinoprogramm
- Originalfassungen und Filmkunst
Angebote richtig vergleichen
Der Vergleich bei Kinos gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Wie abgerechnet wird
Kostenangaben zu Kinos schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
Betriebe in der Nähe
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Nordrhein-Westfalen teils von Nachbarbundesländern. Für Kerpen gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen.
Weitere Einträge am Ort
Nachgefragt
Bis wann dürfen Kinder und Jugendliche im Kino bleiben?
Kinder ab sechs Jahren ohne Begleitung nur, wenn die Vorstellung bis 20 Uhr endet, Jugendliche unter sechzehn bis 22 Uhr, Jugendliche ab sechzehn bis 24 Uhr. Später ist Begleitung nötig.
Kann ich einen Kinosaal mieten?
Viele Kinos vermieten Säle für Geburtstage, Firmenveranstaltungen und Vereinsabende, teils mit eigenem Film, teils für Präsentationen. Fragen Sie nach Mindestpersonenzahl, Technik und ob eigene Inhalte gezeigt werden dürfen.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Begriffe dazu
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.
