Zoos, Tierparks und Wildgehege in Kiel
Für Kiel führt dieses Verzeichnis 1 Einträge zu Zoos, Tierparks und Wildgehege. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
- 1Eintrag
- 252.668Einwohner
- Schleswig-HolsteinBundesland
- 24103 bis 24159Postleitzahlen
In Kiel gehört Zoos, Tierparks und Wildgehege zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
In Kiel decken Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege häufig auch das Umland mit ab. Die Anfahrt fällt entsprechend unterschiedlich ins Gewicht.
Kiel ist eine kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Bei 252.668 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet 16 Postleitzahlen von 24103 bis 24159. Das ergibt etwa 0,0 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Zoos, Tierparks und Wildgehege ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 2158 Einträge. Kronshagen liegt etwa 4.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Kiel.
Diese Betriebe sind erfasst
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Kiel kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Füttern ist fast überall geregelt. In Streichel- und Wildgehegen gibt es Futterautomaten mit passendem Futter, mitgebrachtes Brot ist dagegen in der Regel verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Arten ist das Füttern durch Besucher grundsätzlich untersagt. Halten Sie sich an die Schilder, auch wenn die Tiere noch so betteln.
Was üblicherweise angeboten wird
Was Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Führungen und Zooschule
- Spielplatz und Gastronomie
- Rundgang durch die Tieranlagen
- Fütterungen und Schaufütterungen
Angebote richtig vergleichen
Ein belastbarer Vergleich bei Zoos, Tierparks und Wildgehege beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Was das kostet
Kostenangaben zu Zoos, Tierparks und Wildgehege schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
Betriebe in der Nähe
Kiel gehört zu Kreisfreie Stadt Kiel. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
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Häufige Fragen
Darf ich die Tiere füttern?
Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.
Ist der Rundweg für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet?
In neueren Anlagen meist ja, in gewachsenen Parks mit Hanglage nur teilweise. Viele Häuser verleihen Bollerwagen und haben einen barrierefreien Rundweg ausgeschildert. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.
Wann sind die Tiere am aktivsten?
Zu den Fütterungszeiten, die im Tagesplan stehen, und am frühen Vormittag. In der Mittagshitze ziehen sich viele Tiere zurück. Planen Sie den Besuch um die Fütterungen herum, dann sehen Sie deutlich mehr.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Muss ich bei den Arbeiten anwesend sein?
Nicht durchgehend, aber am Anfang und bei der Abnahme ist es sinnvoll. Wer nie da ist, erfährt von Abweichungen erst, wenn sie nicht mehr ohne Aufwand zu ändern sind.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Zum Weiterlesen
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.
