Steinmetze und Grabmale in Kitzingen
2 Betriebe aus dem Bereich Steinmetze und Grabmale sind für Kitzingen gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 2Einträge
- 23.377Einwohner
- BayernBundesland
- 97318Postleitzahl
Bei Steinmetze und Grabmale in Kitzingen scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.
Der Auftragsbestand bei Steinmetze und Grabmale schwankt in Kitzingen stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Kitzingen liegt im Landkreis Kitzingen in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 23.377 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 97318. Das ergibt etwa 0,9 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Steinmetze und Grabmale ist das im üblichen Rahmen. Insgesamt führt das Verzeichnis 442 Einträge für Kitzingen über alle Branchen hinweg. Mit 17.9 Kilometern Entfernung ist Würzburg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Kitzingen praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Steinmetzbetriebe arbeiten in zwei Welten, die wenig miteinander zu tun haben. Die eine ist der Friedhof: Grabmale entwerfen, anfertigen, setzen, Schriften nachtragen, Anlagen versetzen. Die andere ist der Bau: Arbeitsplatten, Fensterbänke, Treppen, Böden, Fassadenteile und die Restaurierung alter Bauteile. Steinmetzen und Steinbildhauer stehen in Anlage A Nummer 8 der Handwerksordnung, es ist also ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Viele Betriebe haben einen Schwerpunkt, können aber beides, und die Preise unterscheiden sich stark zwischen Serienware und eigener Gestaltung.
Die Standsicherheit ist der wichtigste und am wenigsten bekannte Punkt. Grabmale werden auf ein Fundament gesetzt und verdübelt; die Regeln dafür stehen in der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen, auf die sich Satzungen und Fachbetriebe beziehen. Friedhofsverwaltungen prüfen die Standsicherheit regelmäßig, meist einmal im Jahr. Verantwortlich bleibt der Nutzungsberechtigte des Grabes, nicht die Verwaltung. Ein Wartungsvertrag mit dem Steinmetz, der Prüfung und Nachrichten umfasst, ist deshalb mehr als eine Verkaufsidee.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Grabmale entwerfen, setzen und versetzen
- Grabmalpflege und Prüfung der Standsicherheit
- Inschriften, Ornamente und Nachschriften
- Restaurierung an Denkmal und Fassade
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Ein Betrieb, der bei Steinmetze und Grabmale von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Zur Preisfrage
Was Steinmetze und Grabmale kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
In der Umgebung
Kitzingen teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Kitzingen denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
- Steinmetzbetrieb Ochsenfurt
- Steinmetzbetrieb Würzburg
- Steinmetzbetrieb Werneck
- Steinmetzbetrieb Bad Windsheim
- Steinmetzbetrieb Neustadt an der Aisch
- Steinmetzbetrieb Schweinfurt
- Steinmetzbetrieb Lauda-Königshofen
- Steinmetzbetrieb Tauberbischofsheim
- Steinmetzbetrieb Karlstadt am Main
- Steinmetzbetrieb Bad Mergentheim
Weitere Einträge am Ort
Was oft gefragt wird
Wer haftet für die Standsicherheit des Grabmals?
Der Nutzungsberechtigte des Grabes. Die Friedhofsverwaltung prüft regelmäßig, meist jährlich, und fordert bei Mängeln zur Nachbesserung auf. Fachbetriebe setzen nach den Regeln der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen und bieten Prüfung und Nachrichten als Wartung an.
Darf ich das Grabmal selbst mitbringen?
Nur im Rahmen der Friedhofssatzung, und die verlangt in der Regel eine Genehmigung des Entwurfs sowie ein fachgerechtes Fundament mit Nachweis der Standsicherheit. Manche Satzungen schreiben die Ausführung durch einen Fachbetrieb vor. Fragen Sie vor dem Kauf bei der Friedhofsverwaltung nach.
Wann darf ein Grabmal gesetzt werden?
Erst wenn sich das Erdreich gesetzt hat, bei Erdbestattungen meist nach sechs bis zwölf Monaten. Bei Urnengräbern geht es schneller. Bis dahin genügen Holzkreuz oder Tafel. Den genauen Zeitpunkt nennt die Friedhofsverwaltung, der Steinmetz richtet sich danach.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Wie aktuell sind die Angaben?
Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Zum Nachschlagen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
