Kastenhof Landau - Das Museum für Steinzeit und Gegenwart
Oberer Stadtplatz 20, 94405 Landau an der Isar
2 Betriebe aus dem Bereich Museen sind für Landau an der Isar gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
Ob es um Ausstellung, Eintritt, Öffnungszeiten, Ausflug mit Kindern geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Landau an der Isar zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
In einem Ort dieser Größe gibt es bei Museen oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.
Landau an der Isar ist Teil des Landkreis Dingolfing-Landau in Bayern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 94405 kommen 14.402 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 1,4 Einträge je 10.000 Einwohner, also im üblichen Rahmen besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 138 Einträge für Landau an der Isar über alle Branchen hinweg. Mit 23.9 Kilometern Entfernung ist Straubing der nächste größere Ort, was die Auswahl in Landau an der Isar praktisch erweitert.
Oberer Stadtplatz 20, 94405 Landau an der Isar
Betriebe aus Landau an der Isar können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Der klassische Ruhetag ist der Montag. Viele Häuser schließen an diesem Tag, während sie am Wochenende und an Feiertagen geöffnet haben. Umgekehrt haben einzelne Museen einen langen Abend in der Woche, an dem sie bis in den Abend öffnen und teils ermäßigten oder freien Eintritt anbieten. Ein Blick auf die Website vor der Fahrt spart den vergeblichen Weg, gerade bei kleinen Häusern.
Fotografieren ist eine Frage des Hausrechts und des Urheberrechts. Für private Aufnahmen ohne Blitz und Stativ sind die meisten Häuser offen, bei Leihgaben und bei Werken jüngerer Künstler gilt oft ein Verbot, weil die Rechte beim Künstler oder beim Leihgeber liegen. Verlassen Sie sich nicht auf die Regel des letzten Besuchs, sondern auf die Schilder am Eingang und in den Räumen der Sonderausstellung.
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
Für Museen gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Preise im Bereich Museen lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Wer in Landau an der Isar vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Dingolfing-Landau einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
Das hängt vom Haus ab und reicht von freiem Eintritt bis zu zweistelligen Beträgen bei großen Sonderausstellungen. Ermäßigungen für Kinder, Schüler, Studierende und Menschen mit Behinderung sind üblich, Familienkarten ebenso. Die aktuellen Preise stehen auf der Website des Museums.
Für private Aufnahmen ohne Blitz und Stativ meist ja, in Sonderausstellungen und bei Leihgaben oft nicht. Entscheidend sind Hausrecht und Urheberrecht. Achten Sie auf die Hinweise am Eingang und in den einzelnen Räumen.
Häufig montags. Kleine Häuser öffnen manchmal nur am Wochenende oder im Sommerhalbjahr, manche nur nach Vereinbarung. Prüfen Sie die Öffnungszeiten vor der Fahrt, besonders an Feiertagen und zwischen den Jahren.
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.