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Zoos, Tierparks und Wildgehege in Lich

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis kennt 1 Betriebe für Zoos, Tierparks und Wildgehege in Lich. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.

Zoos, Tierparks und Wildgehege in Lich: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.

Kleinere Städte haben bei Zoos, Tierparks und Wildgehege selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.

Verwaltungstechnisch gehört Lich zum Landkreis Gießen (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 35423 kommen 14.310 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,7 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Lich 146 Einträge erfasst. Mit 12.8 Kilometern Entfernung ist Gießen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Lich praktisch erweitert.

Die Einträge im Überblick

Betriebe aus Lich können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.

Zoos finanzieren sich über Eintritt, Zuschüsse und Förderer. Fördervereine, Patenschaften für einzelne Tiere und Spenden sind deshalb ein fester Teil des Betriebs und oft steuerlich absetzbar, wenn der Träger gemeinnützig ist. Wer regelmäßig kommt, unterstützt mit einer Jahreskarte zugleich Haltung und Zuchtprogramme.

Was üblicherweise angeboten wird

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Führungen und Zooschule
  • Fütterungen und Schaufütterungen
  • Rundgang durch die Tieranlagen
  • Jahreskarten und Patenschaften

Vor der Beauftragung klären

Ein belastbarer Vergleich bei Zoos, Tierparks und Wildgehege beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.

Ablauf eines Auftrags
SchrittWorauf es ankommt
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus

Zur Preisfrage

Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Im Umkreis

Die Grenze von Landkreis Gießen ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Lich sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.

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Häufige Fragen

Darf ich die Tiere füttern?

Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.

Darf mein Hund mit in den Zoo?

In viele Wild- und Tierparks ja, an der Leine und außerhalb bestimmter Bereiche. In Zoos mit exotischen Tieren meist nicht, weil die Tiere darauf reagieren. Prüfen Sie die Hausordnung vor der Fahrt.

Ist der Rundweg für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet?

In neueren Anlagen meist ja, in gewachsenen Parks mit Hanglage nur teilweise. Viele Häuser verleihen Bollerwagen und haben einen barrierefreien Rundweg ausgeschildert. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.

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Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.