Schreiner und Tischler in Lichtenfels (Landkreis Waldeck-Frankenberg)
Noch kein Schreinerei für Lichtenfels (Landkreis Waldeck-Frankenberg) im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.
- 0Einträge
- 4.114Einwohner
- HessenBundesland
- 35104Postleitzahl
Möbel nach Maß, Türen, Einbauschrank, Reparatur: Dafür braucht es in Lichtenfels (Landkreis Waldeck-Frankenberg) einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.
Lichtenfels (Landkreis Waldeck-Frankenberg) liegt bei Schreiner und Tischler im Einzugsgebiet größerer Orte. Anfahrt und Mindestauftragswert sind deshalb die Punkte, die man zuerst klären sollte.
Verwaltungstechnisch gehört Lichtenfels (Landkreis Waldeck-Frankenberg) zum Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 4.114 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 35104. Über alle Branchen zusammen sind für Lichtenfels (Landkreis Waldeck-Frankenberg) 9 Einträge erfasst. Brilon liegt etwa 31.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Lichtenfels (Landkreis Waldeck-Frankenberg).
Die Einträge im Überblick
In Lichtenfels (Landkreis Waldeck-Frankenberg) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Schreinerei Schmalz Korbach, rund 15 km
- Harald Best Bau und Möbelschreinerei Korbach, rund 15.5 km
- Walter KG Bad Wildungen, rund 22.8 km
- Kramps & Mainzer Bau- und Möbeltischlerei Brilon, rund 32.5 km
- Bernd Faber GmbH & Co. KG Olsberg, rund 33.1 km
- Tischlerei Draude Fritzlar, rund 33.3 km
- Holzbau Pfeiffer GmbH Stadtallendorf, rund 33.9 km
- Büse Bauwerksanierung GmbH Borken, rund 35 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Der Preis entsteht vor allem aus Aufmaß, Zuschnitt, Oberfläche und Montage, nicht aus dem Holz allein. Massivholz arbeitet mit der Raumfeuchte, deshalb werden Bewegungsfugen eingeplant und Möbel oft erst nach einer Akklimatisierung montiert. Bei Sonderanfertigungen nach Ihren Vorgaben gibt es kein Widerrufsrecht, Änderungswünsche nach der Auftragsbestätigung kosten deshalb Geld.
Zwischen Auftrag und Montage liegt die Werkstattzeit, und die planen Betriebe in Blöcken. Kurzfristige Einschübe sind selten möglich, weil Material bestellt und Maschinenzeit belegt ist. Kleine Reparaturen, etwa das Einstellen von Türen und Fenstern oder das Nachrüsten von Beschlägen, laufen dagegen als Serviceeinsatz nach Stunden und sind deutlich schneller zu bekommen.
Was üblicherweise angeboten wird
Was Betriebe im Bereich Schreiner und Tischler typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Möbel nach Maß
- Holzreparatur und Aufarbeitung
- Treppenbau und Handläufe
- Küchenmontage und Arbeitsplatten
Woran Sie Angebote messen
Wer bei Schreiner und Tischler ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Kosten und Angebote
Bei Schreiner und Tischler wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Nachbarorte
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Lichtenfels (Landkreis Waldeck-Frankenberg) gilt das Landesrecht von Hessen.
Weitere Einträge am Ort
Alle Branchen in Lichtenfels (Landkreis Waldeck-Frankenberg)
Was oft gefragt wird
Warum verlangen Schreiner ein Aufmaß vor dem Angebot?
Wände sind selten im Winkel und Böden selten eben. Ohne Aufmaß müsste der Betrieb Toleranzen einkalkulieren, die den Preis nach oben treiben oder später zu Nacharbeit führen. Das Aufmaß wird teils separat berechnet und bei Auftragserteilung angerechnet. Fragen Sie, wie der Betrieb das handhabt.
Kann ich eine Maßanfertigung widerrufen?
Bei Möbeln, die nach Ihren Maßen und Vorgaben gefertigt werden, entfällt das Widerrufsrecht auch bei einem Abschluss außerhalb der Geschäftsräume. Kündigen können Sie den Vertrag, der Betrieb darf dann aber die erbrachte Leistung und den entgangenen Gewinn abrechnen. Klären Sie Details deshalb vor der Unterschrift.
Wer haftet, wenn ein Einbaumöbel nicht passt?
Hat der Betrieb das Aufmaß genommen, trägt er das Risiko für die Maße. Haben Sie selbst gemessen und die Werte vorgegeben, geht ein Fehler zu Ihren Lasten. Deshalb sollte im Angebot stehen, wer das Aufmaß verantwortet. Bei Montage im Rohbau gehören Bautoleranzen ausdrücklich in die Absprache.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Wie aktuell sind die Angaben?
Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.
Begriffe dazu
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
