Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Lörrach
Aktuell stehen für Lörrach 2 Einträge zum Stichwort Campingplätze und Wohnmobilstellplätze im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 2Einträge
- 50.670Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Stellplatz für Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil endet selten beim ersten Treffer. Für Lörrach zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Mittelstädte wie Lörrach liegen bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Verwaltungstechnisch gehört Lörrach zum Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 50.670 Einwohner. Das ergibt etwa 0,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Campingplätze und Wohnmobilstellplätze ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 577 Einträge. Mit 4.2 Kilometern Entfernung ist Weil am Rhein der nächste größere Ort, was die Auswahl in Lörrach praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Lörrach im Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Der Zuschnitt des Platzes entscheidet über den Aufenthalt. Maßgeblich sind Länge und Breite der Parzelle, die zulässige Gespannlänge, ob ein Vorzelt aufgebaut werden darf und wie eng die Zufahrt zum Rangieren ist. Wiesenplätze ohne feste Parzellierung sind nach Regen die Schwachstelle, dann bleibt schweres Gerät ohne Auffahrhilfe stecken.
Ver- und Entsorgung ist der praktische Kern: Frischwasser zapfen, Grauwasser in den Bodeneinlauf ablassen und die Kassettentoilette an der dafür vorgesehenen Station entleeren. Dafür gibt es feste Punkte auf dem Gelände, das Ablassen daneben ist verboten. Prüfen Sie vorab, ob die Station im Preis enthalten ist und ob sie im Winter in Betrieb bleibt.
Was üblicherweise angeboten wird
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Dauerstellplätze für die Saison
- Sanitärgebäude mit Duschen
- Stromanschluss und Wasser am Platz
- Mietunterkünfte wie Hütten oder Mobilheime
Vor der Beauftragung klären
Prüfen Sie bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Kosten und Angebote
Wer bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Im Umkreis
Wer in Lörrach vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Lörrach einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
Weitere Einträge am Ort
Nachgefragt
Wo entsorge ich Chemietoilette und Abwasser?
An der Ver- und Entsorgungsstation des Platzes, für Kassette und Grauwasser gibt es getrennte Einläufe. Das Ablassen auf der Parzelle, im Gebüsch oder in einen Gully ist verboten und wird auf vielen Plätzen mit sofortigem Platzverweis geahndet. Fragen Sie an der Rezeption, wo die Station liegt.
Kommt die Kurtaxe zum Stellplatzpreis dazu?
In Orten mit entsprechender Satzung ja, sie wird je Person und Übernachtung erhoben und vom Platz für die Gemeinde eingezogen. Höhe, Altersgrenzen und Befreiungen sind je Kommune unterschiedlich. Im Gegenzug gibt es meist eine Gästekarte mit örtlichen Vergünstigungen, die Sie an der Rezeption erhalten.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Begriffe dazu
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.