Zoos, Tierparks und Wildgehege in Magdeburg
Für den Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege führt diese Seite 2 Betriebe in Magdeburg, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
- 2Einträge
- 240.114Einwohner
- Sachsen-AnhaltBundesland
- 39104 bis 39130Postleitzahlen
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Zoos, Tierparks und Wildgehege meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Magdeburg nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Magdeburg hat genug Nachfrage, dass sich bei Zoos, Tierparks und Wildgehege auch Spezialisten halten. Für ungewöhnliche Aufgaben ist das der Unterschied zwischen einer Absage und einem Angebot.
Magdeburg ist eine kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Bei 240.114 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet 14 Postleitzahlen von 39104 bis 39130. Das ergibt etwa 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Zoos, Tierparks und Wildgehege ist das eher dünn. Über alle Branchen zusammen sind für Magdeburg 2591 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Hohe Börde, rund 11.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Magdeburg in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Beim Eintritt lohnt der Blick auf Familien- und Jahreskarten. In vielen Häusern ist die Jahreskarte schon ab dem zweiten oder dritten Besuch günstiger, manche gelten zusätzlich in Partnerzoos. Kinder unter einem bestimmten Alter kommen kostenlos hinein, die Grenze liegt je nach Haus zwischen drei und sechs Jahren. Hunde dürfen in manche Tierparks mit, in Zoos meist nicht.
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Das gehört zum Leistungsbild
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Jahreskarten und Patenschaften
- Streichelgehege für kleine Kinder
- Spielplatz und Gastronomie
- Führungen und Zooschule
Woran Sie Angebote messen
Prüfen Sie bei Zoos, Tierparks und Wildgehege, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Was das kostet
Angebote für Zoos, Tierparks und Wildgehege unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Betriebe in der Nähe
Magdeburg gehört zu Kreisfreie Stadt Magdeburg. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
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Die wiederkehrenden Fragen
Ist der Rundweg für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet?
In neueren Anlagen meist ja, in gewachsenen Parks mit Hanglage nur teilweise. Viele Häuser verleihen Bollerwagen und haben einen barrierefreien Rundweg ausgeschildert. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.
Darf mein Hund mit in den Zoo?
In viele Wild- und Tierparks ja, an der Leine und außerhalb bestimmter Bereiche. In Zoos mit exotischen Tieren meist nicht, weil die Tiere darauf reagieren. Prüfen Sie die Hausordnung vor der Fahrt.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.
