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Zimmerer und Holzbau in Mettlach

Kurz gesagt

Für Zimmerer und Holzbau gibt es in Mettlach noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.

Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Zimmerer und Holzbau in Mettlach. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.

Mettlach ist eine Kleinstadt mit etwa 12.087 Einwohnern. Betriebe im Bereich Zimmerer und Holzbau arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.

Verwaltungstechnisch gehört Mettlach zum Landkreis Merzig-Wadern (Saarland). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 12.087 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 66693. Insgesamt führt das Verzeichnis 71 Einträge für Mettlach über alle Branchen hinweg. Mit 22.2 Kilometern Entfernung ist Saarlouis der nächste größere Ort, was die Auswahl in Mettlach praktisch erweitert.

Verzeichnete Betriebe

In Mettlach ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Zimmerer und Schreiner werden im Alltag oft verwechselt, sind aber zwei Handwerke: Der Zimmerer steht in Anlage A Nummer 3 der Handwerksordnung, der Tischler unter Nummer 27. Die Trennlinie ist die Statik. Alles, was tragend ist, gehört zum Zimmerer: Dachstuhl, Holzrahmenbau, Balkone, Carports, Aufstockungen. Alles, was im Haus eingebaut wird, ohne zu tragen, gehört zum Tischler oder Schreiner: Möbel, Türen, Einbauschränke. Viele Betriebe führen beides im Namen, weil sie mit beiden Gesellenbrüchen arbeiten. Für die Anfrage heißt das: Beschreiben Sie das Bauteil, nicht den Beruf.

Bei Eingriffen in das Dach oder in tragende Teile ist der Standsicherheitsnachweis die eigentliche Hürde, nicht die Zimmererarbeit. Eine Gaube, ein neues Dachflächenfenster in größerem Format, eine Aufstockung oder ein Dachausbau können nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtig sein, und die Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Für Carports und Terrassenüberdachungen gibt es in vielen Ländern Freigrenzen nach Fläche und Höhe, ebenfalls unterschiedlich. Klären Sie das vor der Beauftragung mit dem Betrieb und, wo nötig, mit dem Bauamt.

Das gehört zum Leistungsbild

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Gauben, Dachausbau und Aufstockung
  • Holzrahmenbau und Holzhaus
  • Dachstuhl neu bauen und instand setzen
  • Holzschutz und Austausch schadhafter Balken

Vor der Beauftragung klären

Bei Zimmerer und Holzbau lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe

Was den Preis bestimmt

Nachträge sind bei Zimmerer und Holzbau der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.

Auch im Umland

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Saarland teils von Nachbarbundesländern. Für Mettlach gilt das Landesrecht von Saarland.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Zimmerer und Schreiner?

Der Zimmerer baut tragende Holzkonstruktionen: Dachstuhl, Holzrahmenbau, Balkone, Carports, Aufstockungen. Der Schreiner oder Tischler arbeitet im Innenausbau und baut Möbel, Türen und Einbauschränke. Es sind zwei eigene Handwerke nach Anlage A der Handwerksordnung, Nummer 3 und Nummer 27. Viele Betriebe decken beides ab.

Wie lange dauert ein neuer Dachstuhl?

Der Abbund in der Halle und die Lieferzeit bestimmen den Vorlauf, meist einige Wochen. Das Aufrichten selbst geht bei einem Einfamilienhaus oft in zwei bis vier Tagen, danach folgt der Dachdecker. Entscheidend sind trockenes Wetter, ein stehendes Gerüst und ein Kran am Tag des Aufrichtens.

Braucht ein Carport eine Baugenehmigung?

Das richtet sich nach der Landesbauordnung. Viele Länder stellen Carports bis zu einer bestimmten Fläche und Höhe verfahrensfrei, andere nicht, und Abstandsflächen zum Nachbargrundstück gelten trotzdem. Fragen Sie den Betrieb nach der Regel in Ihrem Bundesland und bei Unsicherheit beim Bauamt nach, bevor Sie beauftragen.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?

An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.

Zum Weiterlesen

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.