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Museen in Mörfelden-Walldorf

Kurz gesagt

Für den Bereich Museen führt diese Seite 2 Betriebe in Mörfelden-Walldorf, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

In Mörfelden-Walldorf gehört Museen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.

In Mörfelden-Walldorf kennen sich die Betriebe im Bereich Museen untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.

Mörfelden-Walldorf liegt im Landkreis Groß-Gerau in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 35.359 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 64546. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,6 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 194 Einträge für Mörfelden-Walldorf über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Rüsselsheim am Main, rund 10.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Mörfelden-Walldorf in der Regel mit an.

Verzeichnete Betriebe

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Barrierefreiheit ist in historischen Gebäuden die größte Hürde. Neubauten und sanierte Häuser haben Aufzug, barrierefreie Toiletten und Leihrollstühle, alte Stadtmuseen mit engen Treppen dagegen nicht. Viele Häuser bieten inzwischen Tastführungen, Führungen in Gebärdensprache oder Texte in einfacher Sprache an. Wer darauf angewiesen ist, fragt am besten vorher telefonisch nach, was tatsächlich möglich ist.

Fotografieren ist eine Frage des Hausrechts und des Urheberrechts. Für private Aufnahmen ohne Blitz und Stativ sind die meisten Häuser offen, bei Leihgaben und bei Werken jüngerer Künstler gilt oft ein Verbot, weil die Rechte beim Künstler oder beim Leihgeber liegen. Verlassen Sie sich nicht auf die Regel des letzten Besuchs, sondern auf die Schilder am Eingang und in den Räumen der Sonderausstellung.

Das gehört zum Leistungsbild

Was Betriebe im Bereich Museen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Führungen für Gruppen und Einzelbesucher
  • Wechselnde Sonderausstellungen
  • Dauerausstellung zur Sammlung des Hauses
  • Museumspädagogik für Schulklassen

Vor der Beauftragung klären

Für Museen gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe

Wie abgerechnet wird

Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Museen in Mörfelden-Walldorf. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.

Betriebe in der Nähe

In Hessen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Mörfelden-Walldorf ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.

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Nachgefragt

An welchem Tag haben Museen geschlossen?

Häufig montags. Kleine Häuser öffnen manchmal nur am Wochenende oder im Sommerhalbjahr, manche nur nach Vereinbarung. Prüfen Sie die Öffnungszeiten vor der Fahrt, besonders an Feiertagen und zwischen den Jahren.

Darf ich im Museum fotografieren?

Für private Aufnahmen ohne Blitz und Stativ meist ja, in Sonderausstellungen und bei Leihgaben oft nicht. Entscheidend sind Hausrecht und Urheberrecht. Achten Sie auf die Hinweise am Eingang und in den einzelnen Räumen.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.

Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?

Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Begriffe dazu

Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.