Steinmetze und Grabmale in Neubrandenburg
Zu Steinmetze und Grabmale in Neubrandenburg liegen 2 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.
- 2Einträge
- 64.390Einwohner
- Mecklenburg-VorpommernBundesland
- 17033 bis 17036Postleitzahlen
Ob es um Grabmal, Naturstein, Arbeitsplatte, Restaurierung geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Neubrandenburg zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Mittelstädte wie Neubrandenburg liegen bei Steinmetze und Grabmale oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Neubrandenburg ist Teil des Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahlen 17033, 17034, 17036 kommen 64.390 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Steinmetze und Grabmale in Neubrandenburg eher dünn besetzt: rund 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Neubrandenburg 671 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Friedland (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte), rund 22.6 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Neubrandenburg in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
Betriebe aus Neubrandenburg können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Steinmetzbetriebe arbeiten in zwei Welten, die wenig miteinander zu tun haben. Die eine ist der Friedhof: Grabmale entwerfen, anfertigen, setzen, Schriften nachtragen, Anlagen versetzen. Die andere ist der Bau: Arbeitsplatten, Fensterbänke, Treppen, Böden, Fassadenteile und die Restaurierung alter Bauteile. Steinmetzen und Steinbildhauer stehen in Anlage A Nummer 8 der Handwerksordnung, es ist also ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Viele Betriebe haben einen Schwerpunkt, können aber beides, und die Preise unterscheiden sich stark zwischen Serienware und eigener Gestaltung.
Beim Preis entscheiden Material, Bearbeitung und Schrift, nicht die Größe allein. Granit ist hart, witterungsfest und pflegeleicht, Kalk- und Sandstein wirken weicher, nehmen aber Feuchtigkeit auf und reagieren empfindlich auf Säure, Marmor vergilbt im Freien. Dazu kommen Fundament, Transport, Versetzen und die Schrift, die von Hand gehauen, gestrahlt oder als Bronzebuchstabe aufgesetzt wird. Nachschriften bei einer Zweitbestattung sind ein eigener Posten, der sich beim Erstauftrag mit kalkulieren lässt.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Inschriften, Ornamente und Nachschriften
- Grabmale entwerfen, setzen und versetzen
- Treppen, Böden und Fassaden in Stein
- Restaurierung an Denkmal und Fassade
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Prüfen Sie bei Steinmetze und Grabmale, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Wie abgerechnet wird
In Neubrandenburg wie überall gilt bei Steinmetze und Grabmale: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Betriebe in der Nähe
Neubrandenburg liegt in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
Weitere Einträge am Ort
Fragen und Antworten
Wann darf ein Grabmal gesetzt werden?
Erst wenn sich das Erdreich gesetzt hat, bei Erdbestattungen meist nach sechs bis zwölf Monaten. Bei Urnengräbern geht es schneller. Bis dahin genügen Holzkreuz oder Tafel. Den genauen Zeitpunkt nennt die Friedhofsverwaltung, der Steinmetz richtet sich danach.
Welcher Stein ist pflegeleicht?
Granit und andere harte Gesteine sind witterungsfest und nehmen wenig Feuchtigkeit auf. Kalkstein, Sandstein und Marmor wirken weicher, reagieren aber auf Säure, Frost und Verschmutzung und brauchen mehr Pflege. Der Steinmetz ordnet das Material dem Standort zu: Schatten, Bäume und Spritzwasser machen einen Unterschied.
Wer haftet für die Standsicherheit des Grabmals?
Der Nutzungsberechtigte des Grabes. Die Friedhofsverwaltung prüft regelmäßig, meist jährlich, und fordert bei Mängeln zur Nachbesserung auf. Fachbetriebe setzen nach den Regeln der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen und bieten Prüfung und Nachrichten als Wartung an.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie aktuell sind die Angaben?
Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Passende Erklärungen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
