Steinmetze und Grabmale in Neunkirchen-Seelscheid
1 Betriebe aus dem Bereich Steinmetze und Grabmale sind für Neunkirchen-Seelscheid gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 1Eintrag
- 20.305Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 53819Postleitzahl
Für Neunkirchen-Seelscheid listet diese Seite Betriebe im Bereich Steinmetze und Grabmale. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Neunkirchen-Seelscheid ist eine Mittelstadt mit rund 20.305 Einwohnern. Bei Steinmetze und Grabmale ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Neunkirchen-Seelscheid liegt im Kreis Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 20.305 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 53819. Das ergibt etwa 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Steinmetze und Grabmale ist das eher dünn. Insgesamt führt das Verzeichnis 134 Einträge für Neunkirchen-Seelscheid über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Troisdorf, rund 13.6 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Neunkirchen-Seelscheid in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Steinmetzbetriebe arbeiten in zwei Welten, die wenig miteinander zu tun haben. Die eine ist der Friedhof: Grabmale entwerfen, anfertigen, setzen, Schriften nachtragen, Anlagen versetzen. Die andere ist der Bau: Arbeitsplatten, Fensterbänke, Treppen, Böden, Fassadenteile und die Restaurierung alter Bauteile. Steinmetzen und Steinbildhauer stehen in Anlage A Nummer 8 der Handwerksordnung, es ist also ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Viele Betriebe haben einen Schwerpunkt, können aber beides, und die Preise unterscheiden sich stark zwischen Serienware und eigener Gestaltung.
Im Haus ist die Steinmetzarbeit vor allem Aufmaß und Fuge. Arbeitsplatten entstehen nach Schablone, mit Ausschnitten für Spüle, Kochfeld und Armatur, die vorher feststehen müssen. Naturstein wird imprägniert, um Öl- und Weinflecken zu bremsen, braucht aber je nach Gestein Nachpflege. Bei Fassaden, Treppen und Denkmälern kommt der Denkmalschutz hinzu: Austausch, Vierung oder Antragung werden mit der Behörde abgestimmt. Wer ein historisches Bauteil erhalten will, fragt nach Referenzen in der Restaurierung, nicht nach dem Quadratmeterpreis.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Grabmalpflege und Prüfung der Standsicherheit
- Treppen, Böden und Fassaden in Stein
- Grabmale entwerfen, setzen und versetzen
- Inschriften, Ornamente und Nachschriften
Woran Sie Angebote messen
Bei Steinmetze und Grabmale lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
Wie abgerechnet wird
Der günstigste Betrieb für Steinmetze und Grabmale ist nicht automatisch der teuerste Fehler, aber ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, verdient eine Rückfrage statt einer Unterschrift.
Betriebe in der Nähe
Neunkirchen-Seelscheid teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Kreis Rhein-Sieg-Kreis denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
Mehr aus diesem Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Wer haftet für die Standsicherheit des Grabmals?
Der Nutzungsberechtigte des Grabes. Die Friedhofsverwaltung prüft regelmäßig, meist jährlich, und fordert bei Mängeln zur Nachbesserung auf. Fachbetriebe setzen nach den Regeln der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen und bieten Prüfung und Nachrichten als Wartung an.
Darf ich das Grabmal selbst mitbringen?
Nur im Rahmen der Friedhofssatzung, und die verlangt in der Regel eine Genehmigung des Entwurfs sowie ein fachgerechtes Fundament mit Nachweis der Standsicherheit. Manche Satzungen schreiben die Ausführung durch einen Fachbetrieb vor. Fragen Sie vor dem Kauf bei der Friedhofsverwaltung nach.
Wann darf ein Grabmal gesetzt werden?
Erst wenn sich das Erdreich gesetzt hat, bei Erdbestattungen meist nach sechs bis zwölf Monaten. Bei Urnengräbern geht es schneller. Bis dahin genügen Holzkreuz oder Tafel. Den genauen Zeitpunkt nennt die Friedhofsverwaltung, der Steinmetz richtet sich danach.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Zum Weiterlesen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
