Zimmerer und Holzbau in Nieder-Olm
Zu Zimmerer und Holzbau liegt für Nieder-Olm bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.
- 0Einträge
- 10.393Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 55268 bis 55271Postleitzahlen
Ob es um Dachstuhl, Holzbau, Carport, Dachausbau geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Nieder-Olm zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Kleinere Städte haben bei Zimmerer und Holzbau selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.
Nieder-Olm liegt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 10.393 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahlen 55268, 55270, 55271. Über alle Branchen zusammen sind für Nieder-Olm 292 Einträge erfasst. Mit 11.3 Kilometern Entfernung ist Mainz der nächste größere Ort, was die Auswahl in Nieder-Olm praktisch erweitert.
Betriebe im Verzeichnis
In Nieder-Olm ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Zimmerei Gill Bodenheim, rund 8.8 km
- G.J. Anspach Ing.-Holzbau GmbH Wiesbaden, rund 12.9 km
- LenzeHolz Zimmerei & Innenausbau Eltville, rund 14.2 km
- Holzbau & Bedachungen Gosenheimer Albig, rund 15.6 km
- Zimmermann Rüdesheim am Rhein, rund 17.3 km
- Holzbau Hummel Rüsselsheim am Main, rund 17.8 km
- Zimmerei Eder Bad Kreuznach, rund 23.6 km
- Zimmerei Fischer Taunusstein, rund 26.7 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Zimmerer und Schreiner werden im Alltag oft verwechselt, sind aber zwei Handwerke: Der Zimmerer steht in Anlage A Nummer 3 der Handwerksordnung, der Tischler unter Nummer 27. Die Trennlinie ist die Statik. Alles, was tragend ist, gehört zum Zimmerer: Dachstuhl, Holzrahmenbau, Balkone, Carports, Aufstockungen. Alles, was im Haus eingebaut wird, ohne zu tragen, gehört zum Tischler oder Schreiner: Möbel, Türen, Einbauschränke. Viele Betriebe führen beides im Namen, weil sie mit beiden Gesellenbrüchen arbeiten. Für die Anfrage heißt das: Beschreiben Sie das Bauteil, nicht den Beruf.
Die Terminplanung richtet sich nach dem Wetter und nach anderen Gewerken. Ein offenes Dach braucht Trockenheit oder eine Notabdeckung, Dachdecker und Zimmerer arbeiten eng aneinander, und das Gerüst muss stehen, bevor jemand anfängt. Wer Dach, Fassade und Fenster in einem Zeitfenster abwickelt, zahlt das Gerüst einmal statt dreimal. Von Frühjahr bis Herbst sind die Betriebe ausgelastet, Anfragen im Winter bringen oft früher einen Termin und bessere Preise.
Das gehört zum Leistungsbild
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Gauben, Dachausbau und Aufstockung
- Holzrahmenbau und Holzhaus
- Carport, Terrassenüberdachung und Pergola
- Holzschutz und Austausch schadhafter Balken
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Fragen Sie bei Zimmerer und Holzbau nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
Was das kostet
Bei Zimmerer und Holzbau entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Nieder-Olm ist die Verwaltung in Landkreis Mainz-Bingen der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Weitere Branchen am Ort
Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Zimmerer und Schreiner?
Der Zimmerer baut tragende Holzkonstruktionen: Dachstuhl, Holzrahmenbau, Balkone, Carports, Aufstockungen. Der Schreiner oder Tischler arbeitet im Innenausbau und baut Möbel, Türen und Einbauschränke. Es sind zwei eigene Handwerke nach Anlage A der Handwerksordnung, Nummer 3 und Nummer 27. Viele Betriebe decken beides ab.
Ist chemischer Holzschutz immer notwendig?
Nein. Die DIN 68800 stellt den konstruktiven Holzschutz voran: trocken halten, hinterlüften, Anschlüsse dicht ausführen. Chemische Mittel kommen dort zum Einsatz, wo das baulich nicht erreichbar ist, oder bei nachgewiesenem Befall. Ein Fachbetrieb prüft zuerst die Ursache der Feuchtigkeit.
Braucht ein Carport eine Baugenehmigung?
Das richtet sich nach der Landesbauordnung. Viele Länder stellen Carports bis zu einer bestimmten Fläche und Höhe verfahrensfrei, andere nicht, und Abstandsflächen zum Nachbargrundstück gelten trotzdem. Fragen Sie den Betrieb nach der Regel in Ihrem Bundesland und bei Unsicherheit beim Bauamt nach, bevor Sie beauftragen.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Zum Weiterlesen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
