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Schreiner und Tischler in Nürtingen

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis kennt 1 Betriebe für Schreiner und Tischler in Nürtingen. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.

Ob es um Möbel nach Maß, Türen, Einbauschrank, Reparatur geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Nürtingen zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

Nürtingen ist eine Mittelstadt mit rund 41.447 Einwohnern. Bei Schreiner und Tischler ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.

Verwaltungstechnisch gehört Nürtingen zum Landkreis Esslingen (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 41.447 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 72622. Das ergibt etwa 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Schreiner und Tischler ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 473 Einträge. Esslingen am Neckar liegt etwa 12.8 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Nürtingen.

Betriebe im Verzeichnis

Betriebe aus Nürtingen können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Der Preis entsteht vor allem aus Aufmaß, Zuschnitt, Oberfläche und Montage, nicht aus dem Holz allein. Massivholz arbeitet mit der Raumfeuchte, deshalb werden Bewegungsfugen eingeplant und Möbel oft erst nach einer Akklimatisierung montiert. Bei Sonderanfertigungen nach Ihren Vorgaben gibt es kein Widerrufsrecht, Änderungswünsche nach der Auftragsbestätigung kosten deshalb Geld.

Treppen sind ein Sonderfall, weil Steigungsverhältnis, Auftrittsbreite, Geländerhöhe und lichte Durchgangshöhe in der Landesbauordnung geregelt sind. Im Bestand lassen sich diese Maße oft nicht frei wählen, weil die Deckenöffnung vorgegeben ist. Deshalb beginnt jede Treppenplanung mit dem Aufmaß der Öffnung und nicht mit der Auswahl von Holzart und Oberfläche.

Das gehört zum Leistungsbild

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Holzreparatur und Aufarbeitung
  • Möbel nach Maß
  • Einbauschränke für Dachschrägen und Nischen
  • Treppenbau und Handläufe

Woran Sie Angebote messen

Achten Sie bei Schreiner und Tischler darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben

Zur Preisfrage

Bei Schreiner und Tischler entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.

Auch im Umland

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Nürtingen gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.

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Fragen und Antworten

Lässt sich eine beschädigte Oberfläche nacharbeiten?

Massive Flächen lassen sich abschleifen und neu behandeln. Bei furnierten Platten ist die Nutzschicht dünn, ein Durchschliff ist dann nicht mehr zu retten. Das betrifft vor allem Tischplatten und Treppenstufen. Nennen Sie dem Betrieb vorab den Aufbau des Möbels, sonst ändert sich beim Termin der gesamte Lösungsweg.

Lohnt sich die Aufarbeitung alter Fenster?

Bei massiven Holzfenstern ist das häufig möglich, gearbeitet wird an Beschlag, Dichtung, Anstrich und teils am Glas. Ob es günstiger ist als eine Neuanfertigung, hängt vom Zustand der Rahmen ab, den der Betrieb vor Ort prüft. In denkmalgeschützten Gebäuden ist die Aufarbeitung oft ohnehin Auflage.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?

An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.

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Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.