Zoos, Tierparks und Wildgehege in Oer-Erkenschwick
Für Oer-Erkenschwick fehlt zu Zoos, Tierparks und Wildgehege bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 31.404Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 45739Postleitzahl
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Ausflug, Eintritt, Fütterung, Jahreskarte endet selten beim ersten Treffer. Für Oer-Erkenschwick zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.
Verwaltungstechnisch gehört Oer-Erkenschwick zum Kreis Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 45739 kommen 31.404 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Oer-Erkenschwick 152 Einträge erfasst. Mit 17.8 Kilometern Entfernung ist Bochum der nächste größere Ort, was die Auswahl in Oer-Erkenschwick praktisch erweitert.
Diese Betriebe sind erfasst
In Oer-Erkenschwick ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierpark im Stadtgarten Recklinghausen, rund 5.3 km
- Grimpinger Hof Wildtierpark Olfen, rund 8.2 km
- Wildgehege Grutholz Castrop-Rauxel, rund 10.1 km
- Tierpark Gysenberg Herne, rund 12.5 km
- ZOOM Erlebniswelt Gelsenkirchen Gelsenkirchen, rund 14.6 km
- Eickeler Tierpark Bochum, rund 15.4 km
- Tierpark und Fossilium Bochum Bochum, rund 16.9 km
- Schau-Futterküche Bochum, rund 16.9 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Oer-Erkenschwick im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Füttern ist fast überall geregelt. In Streichel- und Wildgehegen gibt es Futterautomaten mit passendem Futter, mitgebrachtes Brot ist dagegen in der Regel verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Arten ist das Füttern durch Besucher grundsätzlich untersagt. Halten Sie sich an die Schilder, auch wenn die Tiere noch so betteln.
Typische Leistungen
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Fütterungen und Schaufütterungen
- Streichelgehege für kleine Kinder
- Spielplatz und Gastronomie
- Jahreskarten und Patenschaften
Vor der Beauftragung klären
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Kosten und Angebote
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Betriebe in der Nähe
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Oer-Erkenschwick reicht bis in Kreis Recklinghausen hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Fragen und Antworten
Was kostet der Eintritt in einen Zoo?
Das reicht vom kostenlosen Wildgehege bis zum zweistelligen Betrag im großen Zoo. Familienkarten, Jahreskarten und Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Kleine Kinder kommen je nach Haus bis drei bis sechs Jahre kostenlos mit.
Darf ich die Tiere füttern?
Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.
Lohnt sich eine Jahreskarte?
Meist ab dem zweiten oder dritten Besuch. Manche Jahreskarten gelten zusätzlich in Partnerzoos oder bringen Rabatte in Gastronomie und Shop. Wer in der Nähe wohnt und mit Kindern kommt, fährt damit fast immer günstiger.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Passende Erklärungen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
