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Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Pirmasens

Kurz gesagt

In Pirmasens sind derzeit 5 Betriebe im Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.

Wer Stellplatz für Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil in Pirmasens beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Pirmasens ist eine Mittelstadt mit rund 40.941 Einwohnern. Bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.

Als kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz bündelt Pirmasens Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Bei 40.941 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahlen 66953, 66954, 66955. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Pirmasens im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Pirmasens 325 Einträge erfasst. Mit 29.6 Kilometern Entfernung ist Kaiserslautern der nächste größere Ort, was die Auswahl in Pirmasens praktisch erweitert.

Diese Betriebe sind erfasst

Sie betreiben in Pirmasens einen Betrieb im Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Der Zuschnitt des Platzes entscheidet über den Aufenthalt. Maßgeblich sind Länge und Breite der Parzelle, die zulässige Gespannlänge, ob ein Vorzelt aufgebaut werden darf und wie eng die Zufahrt zum Rangieren ist. Wiesenplätze ohne feste Parzellierung sind nach Regen die Schwachstelle, dann bleibt schweres Gerät ohne Auffahrhilfe stecken.

Ein Wohnmobilstellplatz ist kein kleiner Campingplatz. Er bietet Standfläche, Ver- und Entsorgung und Strom, häufig über einen Automaten und ohne Rezeption, dafür meist keine Sanitärgebäude und keinen Aufenthalt neben dem Fahrzeug. Vorzelt, Stühle und Markise sind dort oft untersagt, und die Standzeit ist nach der Satzung der Gemeinde begrenzt.

Das gehört zum Leistungsbild

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Dauerstellplätze für die Saison
  • Sanitärgebäude mit Duschen
  • Ver- und Entsorgung für Wohnmobile
  • Mietunterkünfte wie Hütten oder Mobilheime

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Der Vergleich bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt

Kosten und Angebote

Bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

In der Umgebung

Für Vorhaben in Pirmasens ist die Verwaltung in Kreisfreie Stadt Pirmasens der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

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Häufige Fragen

Darf ich auf einem Wohnmobilstellplatz Tisch und Stühle aufstellen?

Oft nicht. Reine Stellplätze sind für das Abstellen des Fahrzeugs gedacht, nicht für campingtypisches Verhalten mit Vorzelt, Markise und Mobiliar. Was erlaubt ist, steht in der Benutzungsordnung am Automaten oder an der Einfahrt. Auf einem Campingplatz mit Parzelle gilt das Gegenteil, dort gehört der Aufbau dazu.

Was unterscheidet einen Saisonplatz von einer normalen Buchung?

Ein Saison- oder Dauerstellplatz wird für einen längeren Zeitraum fest gemietet, mit eigener Vereinbarung, Kündigungsfrist und einer Abrechnung der Nebenkosten für Strom und Wasser. Dafür bleibt der Wagen stehen. Geregelt ist außerdem, welche Aufbauten erlaubt sind und ob der Platz an Dritte überlassen werden darf.

Wie wird der Strom abgerechnet?

Entweder über eine Tagespauschale oder über den Zähler an der Säule, dann wird der Verbrauch bei der Abreise abgelesen und berechnet. Notieren Sie den Zählerstand bei der Ankunft selbst. Achten Sie außerdem auf die Absicherung der Säule, Klimaanlage und Heizlüfter zusammen lösen dort regelmäßig den Automaten aus.

Was bedeutet Abnahme?

Die Abnahme ist die Erklärung, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Sie löst die Zahlungspflicht aus und startet die Gewährleistungsfrist. Was Sie dabei nicht rügen, ist später schwerer durchzusetzen.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Zum Nachschlagen

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.