Zoos, Tierparks und Wildgehege in Quakenbrück
Noch kein Tierpark für Quakenbrück im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.
- 0Einträge
- 13.947Einwohner
- NiedersachsenBundesland
- 49610Postleitzahl
Diese Übersicht für Quakenbrück richtet sich an alle, die Ausflug, Eintritt, Fütterung, Jahreskarte planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Quakenbrück hat bei Zoos, Tierparks und Wildgehege einen überschaubaren Kreis an Betrieben, die sich und ihre Kundschaft kennen. Empfehlungen aus der Nachbarschaft sind hier belastbarer als jede Online-Bewertung.
Quakenbrück liegt im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 13.947 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 49610. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 201 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Cloppenburg, rund 19.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Quakenbrück in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Quakenbrück ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Streichelwiese Dinklage, rund 13 km
- Wildpark Dinklage Dinklage, rund 13.3 km
- Kleinzoo Oevermann Vechta, rund 22.4 km
- Ziegen- und Rehgehege Haselünne, rund 31.5 km
- Zoo Osnabrück Osnabrück, rund 48.1 km
- Seelter Reptilienhuus Saterland, rund 50.7 km
- Naturzoo Rheine Rheine, rund 56.5 km
- Tierpark Petermoor (Arche-Park) Bassum, rund 58 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Quakenbrück im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Füttern ist fast überall geregelt. In Streichel- und Wildgehegen gibt es Futterautomaten mit passendem Futter, mitgebrachtes Brot ist dagegen in der Regel verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Arten ist das Füttern durch Besucher grundsätzlich untersagt. Halten Sie sich an die Schilder, auch wenn die Tiere noch so betteln.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Fütterungen und Schaufütterungen
- Führungen und Zooschule
- Spielplatz und Gastronomie
- Rundgang durch die Tieranlagen
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Ein Betrieb, der bei Zoos, Tierparks und Wildgehege von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
Zur Preisfrage
Nachträge sind bei Zoos, Tierparks und Wildgehege der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Betriebe in der Nähe
Quakenbrück teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Osnabrück denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
Auch gesucht in dieser Stadt
Häufige Fragen
Was kostet der Eintritt in einen Zoo?
Das reicht vom kostenlosen Wildgehege bis zum zweistelligen Betrag im großen Zoo. Familienkarten, Jahreskarten und Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Kleine Kinder kommen je nach Haus bis drei bis sechs Jahre kostenlos mit.
Darf ich die Tiere füttern?
Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Zum Nachschlagen
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.
