Zoos, Tierparks und Wildgehege in Querfurt
Zu Zoos, Tierparks und Wildgehege liegt für Querfurt bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.
- 0Einträge
- 10.253Einwohner
- Sachsen-AnhaltBundesland
- 06268Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Zoos, Tierparks und Wildgehege in Querfurt. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Querfurt ist eine Kleinstadt mit etwa 10.253 Einwohnern. Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Querfurt liegt im Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 10.253 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 06268. Über alle Branchen zusammen sind für Querfurt 44 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Halle (Saale), rund 28.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Querfurt in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Querfurt ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Bergzoo Halle Halle (Saale), rund 28.8 km
- Tierparks Bad Kösen Naumburg (Saale), rund 29.1 km
- Nutztiergarten Goldberg Halle (Saale), rund 31.6 km
- Tierpark Walbeck Hettstedt, rund 32.9 km
- Heimatnaturgarten Weißenfels, rund 33.1 km
- Tiergarten Petersberg Petersberg, rund 34.3 km
- Zoo Aschersleben Aschersleben, rund 42.4 km
- kleine Farm Markranstädt, rund 45 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Querfurt im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Zoo, Tierpark, Wildpark und Wildgehege sind keine geschützten Begriffe, unterscheiden sich in der Praxis aber deutlich. Große Zoos halten Tiere aus aller Welt und betreiben Zuchtprogramme, Wildparks zeigen überwiegend heimische Arten in großen Gehegen, und Wildgehege am Ortsrand sind oft klein, kostenlos und von einem Verein betreut. Für den Ausflug heißt das: Dauer, Preis und Erlebnis liegen weit auseinander.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Streichelgehege für kleine Kinder
- Spielplatz und Gastronomie
- Fütterungen und Schaufütterungen
- Rundgang durch die Tieranlagen
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
Was den Preis bestimmt
Preise im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Nachbarorte
Für Vorhaben in Querfurt ist die Verwaltung in Landkreis Saalekreis der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Weitere Einträge am Ort
Nachgefragt
Was kostet der Eintritt in einen Zoo?
Das reicht vom kostenlosen Wildgehege bis zum zweistelligen Betrag im großen Zoo. Familienkarten, Jahreskarten und Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Kleine Kinder kommen je nach Haus bis drei bis sechs Jahre kostenlos mit.
Lohnt sich eine Jahreskarte?
Meist ab dem zweiten oder dritten Besuch. Manche Jahreskarten gelten zusätzlich in Partnerzoos oder bringen Rabatte in Gastronomie und Shop. Wer in der Nähe wohnt und mit Kindern kommt, fährt damit fast immer günstiger.
Darf ich die Tiere füttern?
Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.
Muss ich bei den Arbeiten anwesend sein?
Nicht durchgehend, aber am Anfang und bei der Abnahme ist es sinnvoll. Wer nie da ist, erfährt von Abweichungen erst, wenn sie nicht mehr ohne Aufwand zu ändern sind.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Zum Weiterlesen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
