Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Raunheim
Für Raunheim ist im Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
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- 16.564Einwohner
- HessenBundesland
- 65479Postleitzahl
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Stellplatz für Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil endet selten beim ersten Treffer. Für Raunheim zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Raunheim ist eine Kleinstadt mit etwa 16.564 Einwohnern. Betriebe im Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Raunheim liegt im Landkreis Groß-Gerau in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 16.564 Einwohner und die Postleitzahl 65479. Über alle Branchen zusammen sind für Raunheim 88 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Rüsselsheim am Main, rund 3.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Raunheim in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Raunheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Campingplatz Weisel Rüsselsheim am Main, rund 6 km
- Campingplatz Nauheim Nauheim, rund 6.8 km
- Campingplatz am Niederwaldsee Nauheim, rund 7.3 km
- Waldcamping Frankfurt Mörfelden-Walldorf, rund 8.7 km
- Campingplatz Hagelauer Ginsheim-Gustavsburg, rund 9.7 km
- Campingplatz Rheininsel Bleiau Ginsheim-Gustavsburg, rund 10 km
- Campingplatz Jakobsbergerau Ginsheim-Gustavsburg, rund 11 km
- Campingplatz Maaraue Mainz, rund 11.5 km
Wer in Raunheim im Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Ver- und Entsorgung ist der praktische Kern: Frischwasser zapfen, Grauwasser in den Bodeneinlauf ablassen und die Kassettentoilette an der dafür vorgesehenen Station entleeren. Dafür gibt es feste Punkte auf dem Gelände, das Ablassen daneben ist verboten. Prüfen Sie vorab, ob die Station im Preis enthalten ist und ob sie im Winter in Betrieb bleibt.
Auf dem Gelände gilt die Platzordnung, und sie ist konkreter als jede Hausordnung im Hotel: Mittags- und Nachtruhe, geschlossene Schranke mit Fahrverbot in bestimmten Stunden, Schrittgeschwindigkeit, Leinenpflicht und Regeln für offenes Feuer und Grill. Anreise und Abreise laufen in Zeitfenstern, weil die Parzelle erst geräumt und kontrolliert sein muss.
Was üblicherweise angeboten wird
Was Betriebe im Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Stromanschluss und Wasser am Platz
- Sanitärgebäude mit Duschen
- Mietunterkünfte wie Hütten oder Mobilheime
- Stellplätze für Zelt, Wohnwagen und Wohnmobil
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Fragen Sie bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Zur Preisfrage
Bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Im Umkreis
Raunheim liegt in Landkreis Groß-Gerau. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Was oft gefragt wird
Was unterscheidet einen Saisonplatz von einer normalen Buchung?
Ein Saison- oder Dauerstellplatz wird für einen längeren Zeitraum fest gemietet, mit eigener Vereinbarung, Kündigungsfrist und einer Abrechnung der Nebenkosten für Strom und Wasser. Dafür bleibt der Wagen stehen. Geregelt ist außerdem, welche Aufbauten erlaubt sind und ob der Platz an Dritte überlassen werden darf.
Wo entsorge ich Chemietoilette und Abwasser?
An der Ver- und Entsorgungsstation des Platzes, für Kassette und Grauwasser gibt es getrennte Einläufe. Das Ablassen auf der Parzelle, im Gebüsch oder in einen Gully ist verboten und wird auf vielen Plätzen mit sofortigem Platzverweis geahndet. Fragen Sie an der Rezeption, wo die Station liegt.
Wie wird der Strom abgerechnet?
Entweder über eine Tagespauschale oder über den Zähler an der Säule, dann wird der Verbrauch bei der Abreise abgelesen und berechnet. Notieren Sie den Zählerstand bei der Ankunft selbst. Achten Sie außerdem auf die Absicherung der Säule, Klimaanlage und Heizlüfter zusammen lösen dort regelmäßig den Automaten aus.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?
In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.
Hintergrund und Begriffe
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
