Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Ribnitz-Damgarten
2 Betriebe aus dem Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sind für Ribnitz-Damgarten gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 2Einträge
- 15.729Einwohner
- Mecklenburg-VorpommernBundesland
- 18311Postleitzahl
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Stellplatz für Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil endet selten beim ersten Treffer. Für Ribnitz-Damgarten zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Ribnitz-Damgarten hat bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze einen überschaubaren Kreis an Betrieben, die sich und ihre Kundschaft kennen. Empfehlungen aus der Nachbarschaft sind hier belastbarer als jede Online-Bewertung.
Ribnitz-Damgarten ist Teil des Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 15.729 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 18311. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 1,3 Einträge je 10.000 Einwohner, also im üblichen Rahmen besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Ribnitz-Damgarten 161 Einträge erfasst. Rostock liegt etwa 29.8 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Ribnitz-Damgarten.
Betriebe im Verzeichnis
Betriebe aus Ribnitz-Damgarten können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Ver- und Entsorgung ist der praktische Kern: Frischwasser zapfen, Grauwasser in den Bodeneinlauf ablassen und die Kassettentoilette an der dafür vorgesehenen Station entleeren. Dafür gibt es feste Punkte auf dem Gelände, das Ablassen daneben ist verboten. Prüfen Sie vorab, ob die Station im Preis enthalten ist und ob sie im Winter in Betrieb bleibt.
Ein Wohnmobilstellplatz ist kein kleiner Campingplatz. Er bietet Standfläche, Ver- und Entsorgung und Strom, häufig über einen Automaten und ohne Rezeption, dafür meist keine Sanitärgebäude und keinen Aufenthalt neben dem Fahrzeug. Vorzelt, Stühle und Markise sind dort oft untersagt, und die Standzeit ist nach der Satzung der Gemeinde begrenzt.
Das gehört zum Leistungsbild
Was Betriebe im Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Stromanschluss und Wasser am Platz
- Ver- und Entsorgung für Wohnmobile
- Sanitärgebäude mit Duschen
- Dauerstellplätze für die Saison
Woran Sie Angebote messen
Prüfen Sie bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
Kosten und Angebote
Bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Ribnitz-Damgarten ist die Verwaltung in Landkreis Vorpommern-Rügen der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
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Häufige Fragen
Wo entsorge ich Chemietoilette und Abwasser?
An der Ver- und Entsorgungsstation des Platzes, für Kassette und Grauwasser gibt es getrennte Einläufe. Das Ablassen auf der Parzelle, im Gebüsch oder in einen Gully ist verboten und wird auf vielen Plätzen mit sofortigem Platzverweis geahndet. Fragen Sie an der Rezeption, wo die Station liegt.
Was unterscheidet einen Saisonplatz von einer normalen Buchung?
Ein Saison- oder Dauerstellplatz wird für einen längeren Zeitraum fest gemietet, mit eigener Vereinbarung, Kündigungsfrist und einer Abrechnung der Nebenkosten für Strom und Wasser. Dafür bleibt der Wagen stehen. Geregelt ist außerdem, welche Aufbauten erlaubt sind und ob der Platz an Dritte überlassen werden darf.
Wie wird der Strom abgerechnet?
Entweder über eine Tagespauschale oder über den Zähler an der Säule, dann wird der Verbrauch bei der Abreise abgelesen und berechnet. Notieren Sie den Zählerstand bei der Ankunft selbst. Achten Sie außerdem auf die Absicherung der Säule, Klimaanlage und Heizlüfter zusammen lösen dort regelmäßig den Automaten aus.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
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