Kinos in Schwedt/Oder
Aktuell stehen für Schwedt/Oder 1 Einträge zum Stichwort Kinos im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 1Eintrag
- 33.635Einwohner
- BrandenburgBundesland
- 16303Postleitzahl
In Schwedt/Oder gehört Kinos zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Bei Kinos sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.
Verwaltungstechnisch gehört Schwedt/Oder zum Landkreis Uckermark (Brandenburg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 33.635 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 16303. Das ergibt etwa 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Kinos ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 204 Einträge. Bernau bei Berlin liegt etwa 65.8 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Schwedt/Oder.
Wer ist gelistet?
Wer in Schwedt/Oder im Bereich Kinos arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Der Eintritt hängt von Saal, Wochentag und Format ab. Überlänge, 3D und besondere Säle kosten Aufschlag, die Leihgebühr für die 3D-Brille kommt dazu. Viele Häuser haben einen günstigen Kinotag unter der Woche, Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Wer öfter geht, fährt mit Treuekarten oder Gutscheinheften günstiger.
Auch die Uhrzeit spielt eine Rolle. Kinder unter sechs Jahren dürfen nur in Begleitung ins Kino, Kinder ab sechs nur dann allein, wenn die Vorstellung bis 20 Uhr beendet ist. Bei Jugendlichen unter sechzehn ist die Grenze 22 Uhr, bei Jugendlichen ab sechzehn 24 Uhr. Danach ist die Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person nötig.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Was Betriebe im Bereich Kinos typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Kindervorstellungen am Wochenende
- Vorpremieren und Filmreihen
- Aktuelles Kinoprogramm
- Saalvermietung für Feiern und Firmen
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Ein Betrieb, der bei Kinos von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Wie abgerechnet wird
Bei Kinos wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Im Umkreis
Die Grenze von Landkreis Uckermark ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Schwedt/Oder sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
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Was oft gefragt wird
Was kostet eine Kinokarte?
Das hängt von Kino, Wochentag, Saal und Format ab. 3D und Überlänge kosten Aufschlag, die 3D-Brille oft extra. Viele Kinos haben einen günstigen Kinotag unter der Woche und Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende.
Kann ich Kinokarten zurückgeben?
In der Regel nicht. Bei Ausfall oder technischen Störungen bekommen Sie Ersatz oder Geld zurück. Ein Umtausch auf einen anderen Termin ist oft möglich, wenn Sie vorher anrufen.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Zum Weiterlesen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
