Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Sindelfingen
Dieses Verzeichnis kennt 1 Betriebe für Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Sindelfingen. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
- 1Eintrag
- 65.504Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
Diese Übersicht für Sindelfingen richtet sich an alle, die Wohnung oder Haus auf Zeit mieten, mit eigener Küche planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Sindelfingen hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Sindelfingen ist Teil des Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 65.504 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 421 Einträge für Sindelfingen über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Böblingen, rund 3.3 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Sindelfingen in der Regel mit an.
Wer ist gelistet?
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Der Nachtpreis ist bei Ferienwohnungen nur ein Teil der Rechnung. Dazu kommen in der Regel eine Endreinigungspauschale je Aufenthalt, Wäschepakete für Bett und Bad, teils verbrauchsabhängige Nebenkosten für Strom oder Heizung und die Kurtaxe je Person und Nacht. Weil die Endreinigung unabhängig von der Dauer anfällt, wird ein kurzer Aufenthalt pro Nacht spürbar teurer als ein langer.
In mehreren Großstädten bestehen Zweckentfremdungsverbote mit Registrierungspflicht für die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum. Die Regeln legt jedes Bundesland selbst fest, deshalb unterscheiden sich Grenzen und Verfahren von Ort zu Ort. Wo eine Registriernummer vorgeschrieben ist, gehört sie ins Inserat. Bei der Beherbergung gilt seit 2025 eine Meldepflicht nur noch für ausländische Gäste, für Inländer wurde der Meldeschein abgeschafft.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Ferienhäuser für Gruppen und Familien
- Stellplatz oder Garage
- Langzeitvermietung außerhalb der Saison
- Wäsche- und Handtuchpaket
Woran Sie Angebote messen
Ein Betrieb, der bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Wie abgerechnet wird
Preise im Bereich Ferienwohnungen und Ferienhäuser lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Im Umkreis
Sindelfingen gehört zu Landkreis Böblingen. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
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Fragen und Antworten
Wird die Kurtaxe zusätzlich berechnet?
In ausgewiesenen Kur- und Erholungsorten ja. Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe nach örtlicher Satzung und unterscheidet sich je Ort in Höhe, Altersgrenzen und Befreiungen. Der Vermieter zieht sie für die Gemeinde ein, meist pro Person und Nacht. Im angezeigten Nachtpreis ist sie in der Regel nicht enthalten.
Bekomme ich die Kaution sicher zurück?
Wenn Sie die Wohnung im vereinbarten Zustand hinterlassen, ja. Strittig wird es bei Schäden, die schon vorher da waren. Fotografieren Sie deshalb bei der Übergabe Böden, Möbel und Geräte und melden Sie Auffälligkeiten sofort. Lassen Sie sich eine Barkaution quittieren und klären Sie vorab, bis wann zurückgezahlt wird.
Was gilt, wenn die Wohnung nicht dem Inserat entspricht?
Melden Sie den Mangel sofort beim Vermieter und geben Sie Gelegenheit zur Abhilfe, etwa durch Reparatur oder ein Ersatzobjekt. Dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos und dem Zeitpunkt der Meldung. Wer erst nach der Abreise reklamiert, steht schlecht da, weil sich der Zustand dann nicht mehr überprüfen lässt.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Zum Weiterlesen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.