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Museen in Stein

Kurz gesagt

Für den Bereich Museen führt diese Seite 1 Betriebe in Stein, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

Wer Ausstellung, Eintritt, Öffnungszeiten, Ausflug mit Kindern in Stein beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Stein versorgt sich bei Museen typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.

Verwaltungstechnisch gehört Stein zum Landkreis Fürth (Bayern). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 14.851 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahlen 90431, 90453, 90547. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,7 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 219 Einträge für Stein über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Nürnberg, rund 5.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Stein in der Regel mit an.

Wer ist gelistet?

Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Stein im Bereich Museen arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Museen in Deutschland haben sehr unterschiedliche Träger. Neben den großen staatlichen und städtischen Häusern gibt es Museen von Vereinen, Stiftungen, Kirchengemeinden und Privatleuten. Für Besucher heißt das vor allem: Die Öffnungszeiten sind nicht einheitlich. Kleine Heimat- und Spezialmuseen öffnen oft nur an Wochenenden oder nach Vereinbarung, manche nur im Sommerhalbjahr.

Museumspädagogik ist bei den meisten Häusern der zweite Standbein neben der Ausstellung. Angeboten werden Führungen für Gruppen, Programme für Schulklassen mit Bezug zum Lehrplan, Ferienwerkstätten und Kindergeburtstage. Solche Angebote sind fast immer anmeldepflichtig und oft Wochen im Voraus ausgebucht, besonders vor den Ferien. Für Schulen gibt es häufig gesonderte Preise.

Typische Leistungen

Was Betriebe im Bereich Museen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Dauerausstellung zur Sammlung des Hauses
  • Führungen für Gruppen und Einzelbesucher
  • Ferienprogramm und Workshops
  • Museumsshop und oft ein Café

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Museen ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort

Kosten und Angebote

Bei Museen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Betriebe in der Nähe

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für Stein gilt das Landesrecht von Bayern.

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Fragen und Antworten

An welchem Tag haben Museen geschlossen?

Häufig montags. Kleine Häuser öffnen manchmal nur am Wochenende oder im Sommerhalbjahr, manche nur nach Vereinbarung. Prüfen Sie die Öffnungszeiten vor der Fahrt, besonders an Feiertagen und zwischen den Jahren.

Was kostet der Eintritt in ein Museum?

Das hängt vom Haus ab und reicht von freiem Eintritt bis zu zweistelligen Beträgen bei großen Sonderausstellungen. Ermäßigungen für Kinder, Schüler, Studierende und Menschen mit Behinderung sind üblich, Familienkarten ebenso. Die aktuellen Preise stehen auf der Website des Museums.

Darf ich im Museum fotografieren?

Für private Aufnahmen ohne Blitz und Stativ meist ja, in Sonderausstellungen und bei Leihgaben oft nicht. Entscheidend sind Hausrecht und Urheberrecht. Achten Sie auf die Hinweise am Eingang und in den einzelnen Räumen.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Zum Nachschlagen

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.