Heilpraktiker in Steinen
Für Steinen fehlt zu Heilpraktiker bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 10.255Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 79585Postleitzahl
Einen Heilpraktiker in Steinen zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.
Steinen ist eine Kleinstadt mit etwa 10.255 Einwohnern. Betriebe im Bereich Heilpraktiker arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Steinen ist Teil des Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 10.255 Einwohner und die Postleitzahl 79585. Über alle Branchen zusammen sind für Steinen 94 Einträge erfasst. Mit 6.4 Kilometern Entfernung ist Lörrach der nächste größere Ort, was die Auswahl in Steinen praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
In Steinen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Praxis für naturheilkundliche Therapie Lörrach, rund 6.1 km
- Gudrun Faller Heilpraktikerin Lörrach, rund 6.3 km
- Osteomotion Lörrach, rund 6.6 km
- Dr. med Stefan Preis Homöopathie Lörrach, rund 6.7 km
- Naturheilpraxis LebensWert Lörrach, rund 6.8 km
- verimeer – Praxis für Naturheilverfahren Lörrach, rund 7.2 km
- Navida Naturheilpraxis Lörrach, rund 7.2 km
- Gemeinschaftspraxis für Hypnose Rheinfelden (Baden), rund 10 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Steinen im Bereich Heilpraktiker arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Rechnungen folgen meist einem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, das keine amtliche Gebührenordnung ist, sondern eine verbreitete Grundlage für die Abrechnung mit privaten Versicherern. Für die Werbung gilt das Heilmittelwerbegesetz, das Aussagen über Heilerfolge einschränkt. Lassen Sie sich die geplanten Positionen vor Behandlungsbeginn nennen, dann ist der Umfang kalkulierbar.
Für die Behandlung gilt das Patientenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Behandlungsvertrag, Aufklärung über Art und Umfang sowie die Dokumentation. Bei Selbstzahlerleistungen besteht zusätzlich die Pflicht, vor Beginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren, wenn eine Übernahme durch Dritte nicht gesichert ist. Das gilt unabhängig vom angewandten Verfahren.
Typische Leistungen
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Akupunktur
- Osteopathische Techniken
- Naturheilkundliche Anamnese
- Ausleitungsverfahren
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Heilpraktiker ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Wie abgerechnet wird
Bei Heilpraktiker entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Nachbarorte
Wer in Steinen vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Lörrach einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
Weitere Einträge am Ort
Nachgefragt
Was darf ein Heilpraktiker nicht?
Ausgeschlossen sind unter anderem Geburtshilfe, die Behandlung meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten, Zahnheilkunde ohne entsprechende Erlaubnis und das Verschreiben verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse kann nicht ausgestellt werden. Für diese Punkte bleibt der ärztliche Bereich zuständig.
Wie erkenne ich, dass eine Erlaubnis vorliegt?
Die Erlaubnis erteilt das Gesundheitsamt, und die Praxis führt die Bezeichnung Heilpraktiker oder Heilpraktikerin. Sie können beim zuständigen Gesundheitsamt nachfragen, ob eine Erlaubnis besteht. Für eingeschränkte Erlaubnisse, etwa auf dem Gebiet der Psychotherapie, gilt ein eigener Zuschnitt, der nur die dort genannten Tätigkeiten abdeckt.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
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