Zoos, Tierparks und Wildgehege in Steinfeld (Landkreis Main-Spessart)
In Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) ist zu Zoos, Tierparks und Wildgehege noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.
- 0Einträge
- 2.137Einwohner
- BayernBundesland
- 97854Postleitzahl
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege in Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.
In Gemeinden wie Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) fällt bei Zoos, Tierparks und Wildgehege jede Absage stärker ins Gewicht, weil die Auswahl kleiner ist. Zwei Anfragen parallel sind hier sinnvoll, nicht unhöflich.
Verwaltungstechnisch gehört Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) zum Landkreis Main-Spessart (Bayern). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 2.137 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 97854. Insgesamt führt das Verzeichnis 6 Einträge für Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Würzburg, rund 25.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Rauch Zoo Freudenberg (Main-Tauber-Kreis), rund 31.7 km
- Haibacher Wildpark Goldbach, rund 33 km
- Tierpark Sommerhausen Ochsenfurt, rund 37.7 km
- Tierpark Gelnhausen, rund 39.3 km
- Streichelzone Bad Kissingen, rund 40 km
- Wildpark Klaushof Bad Kissingen, rund 40.1 km
- Wildgehege Hasenwald Buchen (Odenwald), rund 53.6 km
- Vogelschutzpark Erlensee, rund 53.7 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Zoos finanzieren sich über Eintritt, Zuschüsse und Förderer. Fördervereine, Patenschaften für einzelne Tiere und Spenden sind deshalb ein fester Teil des Betriebs und oft steuerlich absetzbar, wenn der Träger gemeinnützig ist. Wer regelmäßig kommt, unterstützt mit einer Jahreskarte zugleich Haltung und Zuchtprogramme.
Was üblicherweise angeboten wird
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Rundgang durch die Tieranlagen
- Führungen und Zooschule
- Fütterungen und Schaufütterungen
- Spielplatz und Gastronomie
Vor der Beauftragung klären
Prüfen Sie bei Zoos, Tierparks und Wildgehege, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Was das kostet
Kostenangaben zu Zoos, Tierparks und Wildgehege schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
In der Umgebung
Wer in Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Main-Spessart einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
Weitere Einträge am Ort
Fragen und Antworten
Lohnt sich eine Jahreskarte?
Meist ab dem zweiten oder dritten Besuch. Manche Jahreskarten gelten zusätzlich in Partnerzoos oder bringen Rabatte in Gastronomie und Shop. Wer in der Nähe wohnt und mit Kindern kommt, fährt damit fast immer günstiger.
Ist der Rundweg für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet?
In neueren Anlagen meist ja, in gewachsenen Parks mit Hanglage nur teilweise. Viele Häuser verleihen Bollerwagen und haben einen barrierefreien Rundweg ausgeschildert. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.
Darf ich die Tiere füttern?
Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Zum Nachschlagen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
